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BVerfG, 11.03.1992 - 2 BvR 916/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 651d Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zu enge Auslegung des Verfahrensrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kleve, 26.04.1991 - 3 C 139/91
- BVerfG, 11.03.1992 - 2 BvR 916/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 11.03.1992 - 2 BvR 916/91
Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 70, 288 [293]; st. Rspr.).103 Abs. 1 GG verwehrt es allerdings den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des Prozeßrechts außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 70, 288 [294]; st. Rspr.).