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   BVerfG, 11.08.1993 - 2 BvR 1782/93   

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https://dejure.org/1993,5902
BVerfG, 11.08.1993 - 2 BvR 1782/93 (https://dejure.org/1993,5902)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.1993 - 2 BvR 1782/93 (https://dejure.org/1993,5902)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 1993 - 2 BvR 1782/93 (https://dejure.org/1993,5902)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 51; GG Art. 103 Abs. 1
    Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme und Erwägung der Ausführungen der Prozeßbeteiligten

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausführungen - Gericht - Prozeßbeteiligte - Erwägung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 43/75

    Rechtsanwalt - Verjährung - Durchsetzbarkeit eines Anspruchs

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1993 - 2 BvR 1782/93
    Mit Schriftsatz vom 16. Oktober 1992 nahmen die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin u.a. zur Frage der Verjährung des Schadensersatzanspruchs Stellung und vertraten hierbei die Auffassung, die Berufung auf die Einrede der Verjährung durch die Beklagte sei rechtsmißbräuchlich; hierzu verwiesen sie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 1977 (VersR 1977, S. 617 [619]).

    In dieser Entscheidung vom 1. Februar 1977 (VersR 1977, 617 [619]) hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, daß der Verjährungseinrede der Arglisteinwand nicht nur dann entgegengesetzt werden könne, wenn der Schuldner den Gläubiger absichtlich von der Erhebung der Klage abgehalten habe.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1993 - 2 BvR 1782/93
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, so fern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. zusammenfassend BVerfGE 86, 133 [145 f.] m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1993 - 2 BvR 1782/93
    Daß der Bundesgerichtshof seine Rechtsauffassung in diesem Punkt zwischenzeitlich geändert hätte, ist nicht ersichtlich (vgl. etwa BGHZ 93, 64 ).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1993 - 2 BvR 1782/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1993 - 2 BvR 1782/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
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