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   BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvQ 8/14   

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https://dejure.org/2014,4818
BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvQ 8/14 (https://dejure.org/2014,4818)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2014 - 1 BvQ 8/14 (https://dejure.org/2014,4818)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 1 BvQ 8/14 (https://dejure.org/2014,4818)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 176 GVG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Akkreditierung von Medienvertretern in einem Strafverfahren - Überwiegender Nachteil bei Entzug der 49 bereits zugeteilten Presseplätze und Neuvergabe dieser Plätze

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz eines Medienvertreters bzgl. der Sitzplatzvergabe in einem Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Akkreditierung von Medienvertretern in einem Strafverfahren - Überwiegender Nachteil bei Entzug der 49 bereits zugeteilten Presseplätze und Neuvergabe dieser Plätze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Einstweiliger Rechtschutz eines Medienvertreters bzgl. der Sitzplatzvergabe in einem Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvQ 8/14
    Im Rahmen der bei der Prüfung von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung ist vorliegend, ausgehend vom Vorbringen des Antragstellers, nicht erkennbar, dass Nachteile, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, im Verhältnis zu den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre, so schwer wiegen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht geboten wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvQ 8/14
    Im Rahmen der bei der Prüfung von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung ist vorliegend, ausgehend vom Vorbringen des Antragstellers, nicht erkennbar, dass Nachteile, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, im Verhältnis zu den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre, so schwer wiegen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht geboten wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvQ 8/14
    Im Rahmen der bei der Prüfung von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung ist vorliegend, ausgehend vom Vorbringen des Antragstellers, nicht erkennbar, dass Nachteile, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, im Verhältnis zu den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre, so schwer wiegen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht geboten wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).
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