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   BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21   

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https://dejure.org/2021,6068
BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21 (https://dejure.org/2021,6068)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21 (https://dejure.org/2021,6068)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2021 - 2 BvQ 18/21 (https://dejure.org/2021,6068)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung ohne Erfolg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 123 VwGO
    Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung eines Eilantrags

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung eines Eilantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung eines Eilantrags

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung eines Eilantrags

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung eines Eilantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21
    Angesichts der Erledigung ist nur noch gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeit über die Auslagenerstattung für das Verfahren nach § 32 BVerfGG zu entscheiden (vgl. BVerfGE 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21
    Angesichts der Erledigung ist nur noch gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeit über die Auslagenerstattung für das Verfahren nach § 32 BVerfGG zu entscheiden (vgl. BVerfGE 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21
    Angesichts der Erledigung ist nur noch gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeit über die Auslagenerstattung für das Verfahren nach § 32 BVerfGG zu entscheiden (vgl. BVerfGE 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 23.09.2020 - 1 BvR 1378/20

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung für das

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21
    Eine Auslagenerstattung aufgrund Billigkeit kommt insbesondere nur dann in Betracht, wenn ausnahmsweise die Erfolgsaussichten im Verfahren nach § 32 BVerfGG ohne Weiteres unterstellt werden können (vgl. für das Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. September 2020 - 1 BvR 1378/20 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 25.05.1999 - 2 BvR 1790/94

    Mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässiger Antrag auf Festsetzung des

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21
    Für die beantragte Festsetzung des Gegenstandswerts besteht angesichts des eingreifenden Mindestgegenstandswerts gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. zur Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, NJW 2000, S. 1399).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 962/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvQ 18/21
    Daher ist eine Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 962/19 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvQ 8/22

    Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung

    Infolge der Erledigungserklärung der Antragstellerin steht das ursprüngliche Antragsbegehren nicht mehr zur Entscheidung (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvQ 40/17 -, Rn. 1; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 49/17 -, Rn. 3; vom 12. März 2021 - 2 BvQ 18/21 -, Rn. 3).
  • VG Weimar, 30.08.2022 - 7 K 446/22

    Kostenentscheidung bei Hauptsachenerledigung nach Aufhebung eines

    Die dem entsprechend im fachgerichtlichen Verfahren vorzunehmende überschlagsmäßige Würdigung der Erfolgsaussicht einer Klage unterscheidet sich folglich von der Prüfung der Auslagenerstattung nach § 34a BVerfGG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.03.2021, Az.: 2 BvQ 18/21, Rn. 3 - Fundstelle: beck-online; BeckOK BVerfGG/Scheffczyk, 13. Ed., 01.06.2022, BVerfGG § 34a Rn. 17a), sodass die Beklagte mit ihrem Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.01.2022, Az. 2 BvR 679/21, und die dort tenorierte Ablehnung der Auslagenerstattung durch die Beklagte nicht durchdringt.
  • VG Weimar, 28.03.2023 - 7 K 601/22

    Kostenentscheidung und -quote nach einer Hauptsacheerledigung im Dublin-Verfahren

    Die dem entsprechend im fachgerichtlichen Verfahren vorzunehmende überschlagsmäßige Würdigung der Erfolgsaussicht einer Klage unterscheidet sich folglich von der Prüfung der Auslagenerstattung nach § 34a Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG - vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.03.2021, Az.: 2 BvQ 18/21, Rn. 3 - Fundstelle: beck-online; BeckOK BVerfGG/Scheffczyk, 13. Ed., 01.06.2022, BVerfGG § 34a Rn. 17a), sodass die Beklagte mit ihrem Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.01.2022, Az. 2 BvR 679/21, und die dort tenorierte Ablehnung der Auslagenerstattung durch die Beklagte nicht durchdringt.
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