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   BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17   

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BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17 (https://dejure.org/2017,19597)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17 (https://dejure.org/2017,19597)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 1160/17 (https://dejure.org/2017,19597)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 86 Abs. 1 BbgJVollzG
    Haftraumdurchsuchungen im Strafvollzug (Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt; Zulässigkeit von Routinedurchsuchungen ohne konkreten Anlass; Recht auf effektiven Rechtsschutz; tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle; Ermessensausübung; Darlegung ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend den Rechtsschutz gegen die Durchführung von Haftraumdurchsuchungen im Strafvollzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 S 1 JVollzG BB, § 109 StVollzG, § 109 ff StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Haftraumdurchsuchung im Strafvollzug (hier: gem § 86 JVollzG BB) muss Ermessensausübung erkennen lassen - Verletzung des Art 19 Abs 4 GG bei unzureichender gerichtlicher Kontrolle der Ermessensausübung und fehlender ...

  • Wolters Kluwer

    Durchführung von Haftraumdurchsuchungen im Strafvollzug; Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt; Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Anspruch des Rechtsuchenden auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Haftraumdurchsuchung im Strafvollzug (hier: gem § 86 JVollzG BB) muss Ermessensausübung erkennen lassen - Verletzung des Art 19 Abs 4 GG bei unzureichender gerichtlicher Kontrolle der Ermessensausübung und fehlender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung von Haftraumdurchsuchungen im Strafvollzug; Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt; Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Anspruch des Rechtsuchenden auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle

  • rechtsportal.de

    Durchführung von Haftraumdurchsuchungen im Strafvollzug; Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt; Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Anspruch des Rechtsuchenden auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Haftraumdurchsuchung im Strafvollzug (hier: gem § 86 JVollzG BB) muss Ermessensausübung erkennen lassen - Verletzung des Art 19 Abs 4 GG bei unzureichender gerichtlicher Kontrolle der Ermessensausübung und fehlender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 626
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 30.11.2016 - 2 BvR 1519/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (BVerfGE 67, 43 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1206/13 -, juris, Rn. 19 und vom 30. November 2016 - 2 BvR 1519/14 -, juris, Rn. 33; stRspr).

    a) Art. 19 Abs. 4 GG fordert zwar keinen Instanzenzug (BVerfGE 87, 48 ; 92, 365 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1206/13 -, juris, Rn. 19 und vom 30. November 2016 - 2 BvR 1519/14 -, juris, Rn. 33; stRspr).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1206/13 -, juris, Rn. 19 und vom 30. November 2016 - 2 BvR 1519/14 -, juris, Rn. 33).

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1206/13

    Gemeinsame Ausführung von Strafgefangenen zur ärztlichen Behandlung (Recht auf

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (BVerfGE 67, 43 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1206/13 -, juris, Rn. 19 und vom 30. November 2016 - 2 BvR 1519/14 -, juris, Rn. 33; stRspr).

    a) Art. 19 Abs. 4 GG fordert zwar keinen Instanzenzug (BVerfGE 87, 48 ; 92, 365 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1206/13 -, juris, Rn. 19 und vom 30. November 2016 - 2 BvR 1519/14 -, juris, Rn. 33; stRspr).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1206/13 -, juris, Rn. 19 und vom 30. November 2016 - 2 BvR 1519/14 -, juris, Rn. 33).

  • OLG Nürnberg, 24.10.1996 - Ws 753/96

    Durchsuchung von Hafträumen

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    Die Durchsuchung des Haftraums eines Gefangenen ist im brandenburgischen Landesrecht in § 86 Abs. 1 Satz 1 BbgJVollzG geregelt, welcher die Anordnung der Maßnahme grundsätzlich in das Ermessen der Vollzugbehörde stellt, ohne dass das Gesetz über die Beachtung der Grundrechte, des Übermaß- und Willkürverbots und der allgemeinen Vollzugsgrundsätze hinaus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 1996 - 2 BvR 727/94, 2 BvR 884/94 -, juris, Rn. 13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - Ws 753/96 -, juris, Rn. 16; Ullenbruch, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Auflage 2013, § 84 Rn. 3; Arloth/Krä, StvollzG, 4. Auflage 2017, § 84 Rn. 3; Goerdeler, in: Feest/ Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Auflage 2017, Teil II § 74 Rn. 6) Einschränkungen vorsieht.

    Vielmehr sind auch Routinedurchsuchungen zulässig (zutreffend OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - Ws 753/96 -, juris, Rn. 24; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 166/05 Vollz -, juris, Rn. 6; Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 11. Auflage 2008, § 84 Rn. 3; Verrel in: Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, M Rn. 42; Arloth/Krä, StvollzG, 4. Auflage 2017, § 84 Rn. 3; Goerdeler, in: Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Auflage 2017, Teil II § 74 Rn. 6).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    aa) Grundrechte dürfen nur durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes und nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden; dies gilt auch für Gefangene (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 89, 315 ).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    Dabei gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    Dabei gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 1160/17
    a) Art. 19 Abs. 4 GG fordert zwar keinen Instanzenzug (BVerfGE 87, 48 ; 92, 365 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1206/13 -, juris, Rn. 19 und vom 30. November 2016 - 2 BvR 1519/14 -, juris, Rn. 33; stRspr).
  • BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94

    Betreten von Hafträumen ohne vorheriges Anklopfen

  • BVerfG, 05.11.2016 - 2 BvR 6/16

    Bei der Anordnung der stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen muss

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 251/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG

  • KG, 12.05.2005 - 5 Ws 166/05

    Haftraumdurchsuchung in einer Justizvollzugsanstalt: Pflicht der Beamten zum

  • OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
  • BVerfG, 22.09.2017 - 2 BvR 455/17

    Verlegung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten in einen

    Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (BVerfGE 67, 43 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1206/13 -, juris, Rn. 19, vom 30. November 2016 - 2 BvR 1519/14 -, juris, Rn. 33, und vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 1160/17 -, juris, Rn. 16; stRspr).
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