Rechtsprechung
BVerfG, 12.12.2011 - 2 BvC 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100 Wahlberechtigten) nicht erfüllt - mangels Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegend kein Konflikt zwischen Beitrittserfordernis und Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 48 Abs 1 BVerfGG, § 48 Abs 2 BVerfGG
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100 Wahlberechtigten) nicht erfüllt - mangels Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegend kein Konflikt zwischen Beitrittserfordernis und Rechtsschutzgarantie des ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 48 Abs 1 BVerfGG, § 48 Abs 2 BVerfGG
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100 Wahlberechtigten) nicht erfüllt - mangels Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegend kein Konflikt zwischen Beitrittserfordernis und Rechtsschutzgarantie des ... - Wolters Kluwer
Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten als Voraussetzung an eine Beschwerde gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl
- rewis.io
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100 Wahlberechtigten) nicht erfüllt - mangels Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegend kein Konflikt zwischen Beitrittserfordernis und Rechtsschutzgarantie des ...
- ra.de
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BVerfGG § 48 Abs. 1
Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten als Voraussetzung an eine Beschwerde gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2012, 556
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
Auszug aus BVerfG, 12.12.2011 - 2 BvC 16/11
Die Notwendigkeit des Beitritts ist im Hinblick darauf verfassungsrechtlich unbedenklich, dass das Wahlprüfungsverfahren primär dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 79, 47 ). - BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84
Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 12.12.2011 - 2 BvC 16/11
§ 48 Abs. 1 BVerfGG soll Beschwerden von Wahlberechtigten auf solche Fälle beschränken, die nach Ansicht wenigstens einer gewissen Anzahl Wahlberechtigter Grund zur Beschwerde geben (BVerfGE 66, 232 ). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52
Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 12.12.2011 - 2 BvC 16/11
Das Vorbringen des Beschwerdeführers, bei einer subjektiven Rechtsverletzung müsse mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG von dem Beitrittserfordernis abgesehen werden, ist jedenfalls im vorliegenden Fall nicht geeignet, die Anwendbarkeit von § 48 Abs. 1 BVerfGG in Frage zu stellen (vgl. BVerfGE 1, 430 ). - BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von …
Auszug aus BVerfG, 12.12.2011 - 2 BvC 16/11
Die Notwendigkeit des Beitritts ist im Hinblick darauf verfassungsrechtlich unbedenklich, dass das Wahlprüfungsverfahren primär dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 79, 47 ).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2018 - VerfGH 12/17
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2017
Das Wahlprüfungsverfahren dient in erster Linie dem Schutz des objektiven Wahlrechts und der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung eines Parlaments auf der Grundlage einer unverfälschten Ermittlung des Wählerwillens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 2 BvC 16/11 -, NVwZ 2012, 556 = juris, Rn. 2; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 24/10 -, juris, Rn. 3; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes…, Beschluss vom 26. Juni 2012 - Lv 5/12 -, juris, Rn. 11).Ob es ausnahmsweise auf die Erfüllung des gesetzlichen Zustimmungserfordernisses aus Gründen wirksamen Rechtsschutzes nicht ankommt, wenn - wie vom Beschwerdeführer unter Verweis auf Art. 20 Abs. 2, 28 Abs. 1 GG, Art. 3 1. ZP-EMRK und Art. 25 UN-Zivilpakt geltend gemacht - eine Verletzung des subjektiven Rechts auf freie und gleiche Wahlen in Rede steht, bedarf hier keiner Klärung (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 2 BvC 16/11 -, a. a. O., Rn. 3;… Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, a. a. O.).
- VerfGH Saarland, 26.06.2012 - Lv 5/12 Ob dieses im deutschen Verfassungsprozessrecht be- kannte (vgl. u.a. § 48 Abs. 1 BVerfGG; Art. 48 Abs. 1 BayVerfGHG), wenn auch nicht durchweg (vgl. u.a. § 51 Abs. 1 Nr. 2 HeStGHG; § 13 Abs. 1 Nr. 1 LWPG RP; § 32 Satz 1 Nr. 2 SächsVerfGHG) vorgesehene Quorum einer Wahlprü- fungsbeschwerde auch dann mit den Gewährleistungen der EMRK und ihres Zusatzprotokolls im Einklang steht, wenn ausschließlich eine Verletzung des subjektiven Rechts auf freie, gleiche, allgemeine und geheime Wahlen gerügt wird, mag dahinstehen (so inzident BVerfG B.v. 12.11.2011 - 2 BvC 16/11).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - VerfGH 18/12
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012
Das Wahlprüfungsverfahren dient primär dem Schutz des objektiven Wahlrechts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 2 BvC 16/11 -, NVwZ 2012, 556, m. w. N.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2018 - VerfGH 10/17
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2017
Dass § 3 Satz 2 Wahlprüfungsgesetz NRW die Zulässigkeit des Einspruchs eines einzelnen Wahlberechtigten von dem rechtzeitigen Beibringen der Zustimmungserklärungen abhängig macht, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - VerfGH 38/00 -, http://www.vgh.nrw.de/entscheidungen/2000/001212_38-00.pdf; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 2 BvC 16/11 -, NVwZ 2012, 556 = juris, Rn. 2, und Verfassungsgericht des Landes Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 24/10 -, juris, Rn. 3).