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   BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00   

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https://dejure.org/2005,15673
BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00 (https://dejure.org/2005,15673)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00 (https://dejure.org/2005,15673)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1004/00 (https://dejure.org/2005,15673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung eines Energieversorgungsunternehmens durch Kostentragungspflicht bezüglich der Verlegung einer eine Autobahn kreuzenden Ferngasleitungen im Beitrittsgebiet

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Kostentragung der baulichen Sicherung der Ferngasleitungen im Kreuzungsbereich mit den Bundesfernstraßen in den neuen Bundesländern; Anspruch der Bundesrepublik Deutschland auf Rückerstattung der vorgelegten Kosten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    Die Überprüfung der Rechtsanwendung des Bundesgerichtshofs durch das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich auf die Feststellung, ob dem Fachgericht Fehler unterlaufen sind, die auf einer grundsätzlichen Verkennung der Bedeutung von Grundrechten, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und materiell von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 79, 292 [303]; - 89, 1 [10]; - 97, 89 [96]).

    aa) Ebenso wie Art. 14 GG für Hoheitsakte, die in der DDR durchgeführt wurden, nicht galt, weil sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht auf das Gebiet der DDR erstreckte und das Grundgesetz für dieses Gebiet auch nicht rückwirkend in Kraft getreten ist (vgl. BVerfGE 97, 89 [98]), wird die rechtliche Beurteilung eines rechtsbegründenden Vorgangs wie die Entstehung eines energierechtlichen Mitbenutzungsrechts in der DDR durch die spätere Änderung der Rechtslage nicht berührt (vgl. BVerfGE 29, 166 [175]).

    Allerdings haben die Gerichte bei der Anwendung des Rechts der DDR rechtsstaatliche Grundsätze und die grundlegenden Wertungen der Grundrechte zu beachten (vgl. BVerfGE 97, 89 [100]).

    Insoweit können die angegriffenen Entscheidungen nur daran gemessen werden, ob sie den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot verletzen (vgl. BVerfGE 97, 89 [99]).

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 141/99

    Erteilung der Standortgenehmigung für den Bau einer Erdgasleitung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der V ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigter: Professor Dr. Karl Heinrich Friauf, Eichenhainallee 17, 51427 Bergisch Gladbach - gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2000 - III ZR 141/99 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. März 1999 - 6 U 3372/98 -, c) das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 30. September 1998 - 3 O 2756/98 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 13. Juli 2005 einstimmig beschlossen:.

    Mit Urteil vom 2. März 2000 (BGHZ 144, 29) wies der Bundesgerichtshof die zugelassene Revision der Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf den Rechtsgedanken des § 8 Abs. 2 a, 8 und 10 FStrG zurück.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    Die Folgekostenpflicht greift auch nicht in die Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, der den Erwerbsvorgang als berufsbezogenes Verhalten schützt (vgl. BVerfGE 30, 292 [335]; - 32, 311 [317]; - 105, 252 [265]), nicht dagegen einen Anspruch auf die Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährt (vgl. BVerfGE 34, 252 [256]; - 105, 252 [265]).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    Die Überprüfung der Rechtsanwendung des Bundesgerichtshofs durch das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich auf die Feststellung, ob dem Fachgericht Fehler unterlaufen sind, die auf einer grundsätzlichen Verkennung der Bedeutung von Grundrechten, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und materiell von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 79, 292 [303]; - 89, 1 [10]; - 97, 89 [96]).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    Die Überprüfung der Rechtsanwendung des Bundesgerichtshofs durch das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich auf die Feststellung, ob dem Fachgericht Fehler unterlaufen sind, die auf einer grundsätzlichen Verkennung der Bedeutung von Grundrechten, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und materiell von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 79, 292 [303]; - 89, 1 [10]; - 97, 89 [96]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    Die Folgekostenpflicht greift auch nicht in die Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, der den Erwerbsvorgang als berufsbezogenes Verhalten schützt (vgl. BVerfGE 30, 292 [335]; - 32, 311 [317]; - 105, 252 [265]), nicht dagegen einen Anspruch auf die Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährt (vgl. BVerfGE 34, 252 [256]; - 105, 252 [265]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    Die Überprüfung der Rechtsanwendung des Bundesgerichtshofs durch das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich auf die Feststellung, ob dem Fachgericht Fehler unterlaufen sind, die auf einer grundsätzlichen Verkennung der Bedeutung von Grundrechten, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und materiell von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 79, 292 [303]; - 89, 1 [10]; - 97, 89 [96]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    Die Folgekostenpflicht greift auch nicht in die Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, der den Erwerbsvorgang als berufsbezogenes Verhalten schützt (vgl. BVerfGE 30, 292 [335]; - 32, 311 [317]; - 105, 252 [265]), nicht dagegen einen Anspruch auf die Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährt (vgl. BVerfGE 34, 252 [256]; - 105, 252 [265]).
  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1004/00
    Die Folgekostenpflicht greift auch nicht in die Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführerin aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, der den Erwerbsvorgang als berufsbezogenes Verhalten schützt (vgl. BVerfGE 30, 292 [335]; - 32, 311 [317]; - 105, 252 [265]), nicht dagegen einen Anspruch auf die Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährt (vgl. BVerfGE 34, 252 [256]; - 105, 252 [265]).
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 1 B 34.08

    Folgekostenstreit; Neubau der BAB 113; Massantebrücke / Stubenrauchstraße;

    Dieser Gedanke kann entsprechend auch für den vorliegenden Fall, in dem ein förmlicher Gestattungsvertrag nicht vorliegt, fruchtbar gemacht werden (vgl. nunmehr auch BVerfG, Erster Senat, 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1004/00 -, abgedr. bei Juris, dort Orientierungssatz 3a).
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