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   BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23   

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https://dejure.org/2024,2292
BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23 (https://dejure.org/2024,2292)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23 (https://dejure.org/2024,2292)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 2024 - 2 BvR 1882/23 (https://dejure.org/2024,2292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Erfolgloser isolierter PKH-Antrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - mangelnde Darlegung der Erforderlichkeit - zudem mangelnde Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolgloser isolierter PKH-Antrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - mangelnde Darlegung der Erforderlichkeit - zudem mangelnde Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolgloser isolierter PKH-Antrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - mangelnde Darlegung der Erforderlichkeit - zudem mangelnde Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2023 - 2 BvR 872/22 -, Rn. 1).

    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2023 - 2 BvR 872/22 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 02.12.2016 - 1 BvR 2014/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23
    Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 3).

    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2023 - 2 BvR 872/22 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 872/22

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2023 - 2 BvR 872/22 -, Rn. 1).

    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2023 - 2 BvR 872/22 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2023 - 2 BvR 872/22 -, Rn. 1).

    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2023 - 2 BvR 872/22 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23
    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6 f.).
  • BVerfG, 09.06.2017 - 2 BvR 336/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2023 - 2 BvR 872/22 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2024 - 2 BvR 1882/23
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2023 - 2 BvR 872/22 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 03.04.2024 - 2 BvR 141/24

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

    Prozesskostenhilfe ist allerdings nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2024 - 2 BvR 1882/23 -, Rn. 2).
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