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   BVerfG, 15.11.2018 - 2 BvQ 101/18   

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https://dejure.org/2018,40742
BVerfG, 15.11.2018 - 2 BvQ 101/18 (https://dejure.org/2018,40742)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2018 - 2 BvQ 101/18 (https://dejure.org/2018,40742)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2018 - 2 BvQ 101/18 (https://dejure.org/2018,40742)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung

  • Wolters Kluwer

    Substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.08.2016 - 2 BvQ 36/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2018 - 2 BvQ 101/18
    Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG), der auch im vorgelagerten verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren gilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen oder gar zu ersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2018 - 2 BvQ 101/18
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen oder gar zu ersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen unzureichender

    Die Beschwerdeführerin hat zudem die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG) nicht hinreichend dargelegt, der auch im vorgelagerten verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren gilt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2016 - 2 BvQ 36/16 -, Rn. 3 m.w.N. und vom 15. November 2018 - 2 BvQ 101/18 -, Tenorbegründung).
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