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   BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13   

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BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13 (https://dejure.org/2014,11083)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13 (https://dejure.org/2014,11083)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 2014 - 2 BvR 2598/13 (https://dejure.org/2014,11083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG; § 76 Abs. 1 NJVollzG
    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung der Vollstreckung; effektiver Rechtsschutz; wirksame Kontrolle; Vorwegnahme der Hauptsache; zweckentsprechende Auslegung eines Eilantrages)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 76 JVollzG ND, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch die unzureichende Prüfung der Voraussetzungen einer vorläufigen Aussetzung von Disziplinarmaßnahmen - zu den Voraussetzungen der Annahme einer ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch die unzureichende Prüfung der Voraussetzungen einer vorläufigen Aussetzung von Disziplinarmaßnahmen - zu den Voraussetzungen der Annahme einer ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch die unzureichende Prüfung der Voraussetzungen einer vorläufigen Aussetzung von Disziplinarmaßnahmen - zu den Voraussetzungen der Annahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).

    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris, Rn. 12, und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13).

    Begehrt ein Gefangener Eilrechtsschutz gegen eine Disziplinarmaßnahme, so geht es um die vorläufige Aussetzung einer ihn belastenden Maßnahme; eine Vorwegnahme der Hauptsache liegt darin nicht (vgl. BVerfGK 1, 201 ).

    Die Strafvollstreckungskammer hätte daher, ohne insoweit durch den Gesichtspunkt einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache gebunden zu sein, prüfen müssen, ob die Maßnahme gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG auszusetzen war (vgl. BVerfGK 1, 201 ; zu den Maßstäben der Entscheidung nach dieser Vorschrift vgl. Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 114).

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris, Rn. 12, und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13).

    Rechtsschutzanträge sind vom Gericht zweckentsprechend auszulegen (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 7, 403 ; 18, 152 ).

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).

    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris, Rn. 12, und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Rechtsschutzanträge sind vom Gericht zweckentsprechend auszulegen (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 7, 403 ; 18, 152 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05

    Anspruch eines Häftlings auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt -

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Diesem Gebot kommt bei der Auslegung von Anträgen nicht anwaltlich vertretener Gefangener angesichts deren besonderer Schwierigkeiten im Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 , und vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung;

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris, Rn. 12, und vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 03.11.2010 - 2 BvR 1377/07

    Durchsetzbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Rechtsschutzanträge sind vom Gericht zweckentsprechend auszulegen (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 7, 403 ; 18, 152 ).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung;

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13
    Diesem Gebot kommt bei der Auslegung von Anträgen nicht anwaltlich vertretener Gefangener angesichts deren besonderer Schwierigkeiten im Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 , und vom 23. Oktober 2013 - 2 BvR 1541/13 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06

    (Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen;

  • LG Braunschweig, 19.11.2013 - 50 StVK 861/13
  • BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

    Begehrt ein Gefangener Eilrechtsschutz gegen eine Disziplinarmaßnahme, so geht es um die vorläufige Aussetzung einer ihn belastenden Maßnahme; eine Vorwegnahme der Hauptsache liegt darin nicht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2014 - 2 BvR 2598/13 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Telemedienanbieter;

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und ist daher nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 BvR 2598/13 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - 12 S 42.16

    Einstweilige Anordnung bei Akteneinsichtsbegehren; Verlust des Fraktionsstatus

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und ist daher nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 BvR 2598/13 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14

    Einstweilige Anordnung; Zugang eine Energieunternehmens zu Informationen des

    Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache widerspricht grundsätzlich der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes und ist daher nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 BvR 2598/13 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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