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   BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1378/20   

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https://dejure.org/2020,15988
BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1378/20 (https://dejure.org/2020,15988)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.2020 - 1 BvR 1378/20 (https://dejure.org/2020,15988)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 1 BvR 1378/20 (https://dejure.org/2020,15988)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung eines Eilantrags in einer äußerungsrechtlichen Sache: besonderes Eilbedürfnis nicht dargelegt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 3 BVerfGG, § 94 Abs 3 BVerfGG, § 94 Abs 5 BVerfGG
    Kammerbeschluss: Befangenheitsantrag eines im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich Äußerungsberechtigten (§ 94 Abs 3 BVerfGG) unstatthaft

  • Wolters Kluwer

    Darlegen eines besonderen Eilbedürfnisses in Gestalt eines grundrechtlich erheblichen schweren Nachteils i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Ablehnung eines Eilantrags in einer äußerungsrechtlichen Sache: besonderes Eilbedürfnis nicht dargelegt

  • rewis.io

    Kammerbeschluss: Befangenheitsantrag eines im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich Äußerungsberechtigten (§ 94 Abs 3 BVerfGG) unstatthaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Darlegen eines besonderen Eilbedürfnisses in Gestalt eines grundrechtlich erheblichen schweren Nachteils i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht/Presserecht: Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen Aussetzungsbeschluss mangels Eilbedürfnis

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Eilantrags in einer äußerungsrechtlichen Sache: besonderes Eilbedürfnis nicht dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 1246/20

    Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1378/20
    [Gründe] 1. Mit seiner Verfassungsbeschwerde und dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wendet sich der Beschwerdeführer gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 30. April 2020 - 27 O 169/20 -, die durch Beschluss der Kammer von vorvergangener Woche (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 1246/20 -) hinsichtlich des dortigen Beschwerdeführers außer Wirksamkeit gesetzt wurde.

    Hinsichtlich der zugrundeliegenden Meldung und des Vorgehens des Gerichts wird auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 1246/20 - verwiesen.

    Die Bezugnahme auf den Vortrag aus dem Verfahren 1 BvR 1246/20 reicht insoweit nicht aus, weil dieser Vortrag spezifisch für den dortigen Beschwerdeführer gemacht wurde.

  • BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 375/21

    Einstweilige Anordnung betreffend ein kartellrechtliches Eilverfahren mangels

    Selbst im Fall offenkundiger Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde kommt ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2020 - 1 BvR 1378/20 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1617/20 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2020 - 2 BvQ 61/20 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 18.06.2021 - 2 BvR 1077/21

    Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache

    Selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, kommt ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2020 - 1 BvR 1378/20 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1617/20 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2020 - 2 BvR 336/20 -, Rn. 7 f.).
  • BVerfG, 01.09.2020 - 2 BvQ 61/20

    Erfolgloser Eilantrag wegen Verletzung des Gehörsanspruchs und des Anspruchs auf

    Selbst im Fall offenkundiger Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde kommt ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2020 - 1 BvR 1378/20 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1617/20 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1617/20

    Erfolgloser Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Sache

    Eine solche Darlegung ist auch im Fall offenkundiger Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2020 - 1 BvR 1378/20 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20

    Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zivilsache -

    Selbst im Fall offenkundiger Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde kommt ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2020 - 1 BvR 1378/20 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1617/20 -, Rn. 5).
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