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   BVerfG, 19.04.1978 - 1 BvR 596/77   

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https://dejure.org/1978,552
BVerfG, 19.04.1978 - 1 BvR 596/77 (https://dejure.org/1978,552)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1978 - 1 BvR 596/77 (https://dejure.org/1978,552)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1978 - 1 BvR 596/77 (https://dejure.org/1978,552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthaltung "gerichtskundiger" Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 206
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 1 BvR 596/77
    Das Landgericht hätte die von ihm als offenkundig behandelte Tatsache seiner Entscheidung nur zugrunde legen dürfen, wenn es den Beschwerdeführern vorher Gelegenheit gegeben hätte, sich dazu zu äußern (vgl. BVerfGE 12, 110 [112 f.] unter Hinweis auf BVerfGE 10, 177 [182]).
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1978 - 1 BvR 596/77
    Das Landgericht hätte die von ihm als offenkundig behandelte Tatsache seiner Entscheidung nur zugrunde legen dürfen, wenn es den Beschwerdeführern vorher Gelegenheit gegeben hätte, sich dazu zu äußern (vgl. BVerfGE 12, 110 [112 f.] unter Hinweis auf BVerfGE 10, 177 [182]).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Jedenfalls hätte es dieses Wissen zum Gegenstand der Berufungsverhandlung machen müssen, um das rechtliche Gehör zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 48, 206, 209; BSG MDR 1975, 965; OLG Köln - 2. Zivilsenat - Rpfleger 1985, 498).
  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme

    Diese gebietet verfassungsrechtlich bereits die Garantie rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 12, 110 ; 48, 206 ).
  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Inwieweit allgemeinkundige Tatsachen ausdrücklich zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden müssen, kann dahingestellt bleiben (vgl. BVerfGE 10, 177 [183] einerseits; BVerfGE 48, 206 [209] andererseits).
  • BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag

    Gerichtskundig ist eine Tatsache, wenn zumindest die Mehrheit des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers sie aus der gegenwärtigen oder auch aus der früheren Tätigkeit sicher kennt und sich nicht erst durch Beiziehen von Akten oder die Einholung von Auskünften u. a. kundig machen muß (BVerwG-Beschluß vom 22. August 1989 9 B 207/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1990, 551, 552; ferner BVerfG-Beschluß vom 19. April 1978 1 BvR 596/77, BVerfGE 48, 206, 209; Greger/Zöller, a. a. O., § 291 Rz. 1; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., § 291 Rz. 3; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 81 Rz. 3; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 98 Rz. 24).
  • BVerfG, 10.02.2001 - 2 BvR 1384/99

    Abweisung einer Asylklage unter Berücksichtigung einer mutmaßlichen Straftat

    Insoweit kann weiterhin offen bleiben, ob auch allgemeinkundige Tatsachen ausdrücklich zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden müssen (vgl. dazu BVerfGE 10, 177 ; 12, 110 ; 48, 206 ).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Denn Art. 15 Abs. 1 VvB verpflichtet das Gericht auch, die Parteien zu Tatsachen und Beweismitteln zu hören, die es von Amts wegen in den Prozess einführt und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 10, 177 ; 15, 214 ; 48, 206 ; BVerfG, Grundeigentum 1988, 881).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 2 BvR 19/87

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verwertung gerichtskundiger

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern; dies gilt auch für gerichtskundige, also dem Richter kraft seines Amtes, z.B. aus früheren Prozessen bekannt gewordene Tatsachen (vgl. BVerfGE 10, 177, 182 f.; BVerfGE 15, 214, 218; BVerfGE 32, 195, 197; BVerfGE 48, 206, 209).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2011 - A 9 S 1583/11

    Gewährung rechtlichen Gehörs in Asylverfahren - Einführung und Offenlegung einer

    Auch in einem derartigen Fall muss der Richter sein (vermeintliches) Fachwissen grundsätzlich in den Rechtsstreit einführen, um den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.04.1978 - 1 BvR 596/77 -, BVerfGE 48, 206 [209]; BGH, Urteil vom 16.05.1991 - III ZR 125/90 -, NJW 1991, 2824).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1618/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung einer Beweiserhebung in

    Werden aber Tatsachen zutreffend als allgemeinkundig zugrunde gelegt, so ist hierzu eine vorherige Anhörung nicht zwingend geboten (vgl. BVerfGE 10, 177 [183]; 48, 206 [209]).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98

    Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und

    Ob und in welchem Umfang dies auch für allgemeinkundige Tatsachen im Sinne von § 291 ZPO gilt (vgl. BVerwG, NVwZ 1983, 738; für Einführung nur, wenn und soweit zweifelhaft sein kann, ob Tatsache in Wahrheit allgemeinkundig: BVerfGE 12, 113; BVerfGE 48, 206 (209); siehe ferner BSG, NJW 1979, 1063; BGHZ 31, 43; BSG, NJW 1973, 392: Keine Verpflichtung zur Gehörsgewährung, wenn allgemeinkundige Tatsachen allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können), kann dahinstehen.
  • BFH, 03.08.1993 - VII B 29/93

    Beschlagnahme von auf dem Polen-Markt gekaufter Zigartten wegen Nichtentrichtung

  • BSG, 15.02.1991 - 12 BK 38/90

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BayObLG, 30.04.1993 - 4St RR 51/93

    Erwerb; Betäubungsmittel; Rechtsgeschäft; Erlangung; Verfügungsgewalt;

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