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   BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18   

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https://dejure.org/2018,975
BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18 (https://dejure.org/2018,975)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2018 - 2 BvR 80/18 (https://dejure.org/2018,975)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - 2 BvR 80/18 (https://dejure.org/2018,975)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 74 ff AsylVfG 1992, § 58 Abs 2 S 1 VwGO
    Erlass einer eA zur einstweiligen Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers: offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei fachgerichtlicher Versagung von Eilrechtsschutz unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung über ...

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Anordung hinsichtlich Verlängerung der Klagefrist auf ein Jahr wegen der unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Abschiebung eines Flüchtlings)

  • rewis.io

    Erlass einer eA zur einstweiligen Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers: offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei fachgerichtlicher Versagung von Eilrechtsschutz unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung über ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Erlass einer einstweiligen Anordung hinsichtlich Verlängerung der Klagefrist auf ein Jahr wegen der unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Abschiebung eines Flüchtlings)

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer eA zur einstweiligen Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers: offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei fachgerichtlicher Versagung von Eilrechtsschutz unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18
    Für die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung spricht, dass mehrere erstinstanzliche Gerichte sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 18. April 2017 - 9 S 333/17) die Gegenauffassung vertreten und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu dieser Frage die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (Beschluss vom 22. August 2017 - 13a ZB 17.30882 -).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 13a ZB 17.30882

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18
    Für die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung spricht, dass mehrere erstinstanzliche Gerichte sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 18. April 2017 - 9 S 333/17) die Gegenauffassung vertreten und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu dieser Frage die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (Beschluss vom 22. August 2017 - 13a ZB 17.30882 -).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer

    Der Betroffene ist dennoch nicht nach Afghanistan abgeschoben worden, weil er gegen die Verweigerung des Eilrechtsschutzes Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht eingelegt und dieses mit einer einstweiligen Anordnung vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris) die Abschiebung des Betroffenen untersagt hat.

    Eine gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fällen, in denen der Bescheid des Bundesamtes mit der hier verwendeten Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, gab es bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag des Betroffenen im Verfassungsbeschwerdeverfahren vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris) nicht.

    Diese Entscheidung sowie die abschließende Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht nämlich damit begründet, dass die für die Gewährung des Eilrechtsschutzes zuständigen Verwaltungsgerichte richtigerweise Eilrechtsschutz hätten gewähren müssen, weil die Rechtsfrage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umstritten war und dem Betroffenen durch die Abschiebung erhebliche Nachteile drohten (Beschlüsse vom 22. Januar 2018 - 2 BvR 80/18, juris Rn. 5 f. und vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18, juris Rn. 8, 10).

  • VG Berlin, 09.02.2018 - 34 K 1401.17

    Versäumung der Klagefrist bei Zustellung an die nicht im Ausländerzentralregister

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem stattgebenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris Rn. 5 ff.), welches einen Gehörsverstoß in einem Fall annahm, in dem das Verwaltungsgericht die Frage der Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung im Rahmen eines unanfechtbaren Beschlusses im Eilverfahren abweichend von der oben zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung bejaht hatte, ohne sich mit den seiner Rechtsauffassung entgegenstehenden oder diese in Frage stellenden Rechtsprechung in der Begründung seines Beschlusses auseinanderzusetzen oder diese überhaupt zu erwähnen.
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