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BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 290/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach Abschaffung des § 219a StGB erfolglos
- Wolters Kluwer
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet
Auszug aus BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 290/20
Trotz entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen vom 11. Juli 2022 (BGBl I S. 1082) ist die Beschwerdebegründung nicht nachträglich ergänzt worden, weshalb der aus § 23 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz fließenden Begründungslast für das Fortbestehen der Annahme- und Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht genügt worden ist (vgl. BVerfGE 106, 210 ). - KG, 19.11.2019 - 3-80/19
Werbung zum Schwangerschaftsabbruch auf Internetseite
Auszug aus BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 290/20
den Beschluss des Kammergerichts vom 19. November 2019 - (3) 121 Ss 143/19 (80 + 81/19) -,.