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   BVerfG, 24.11.2003 - 1 BvR 2232/03   

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https://dejure.org/2003,9824
BVerfG, 24.11.2003 - 1 BvR 2232/03 (https://dejure.org/2003,9824)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2003 - 1 BvR 2232/03 (https://dejure.org/2003,9824)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2003 - 1 BvR 2232/03 (https://dejure.org/2003,9824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Substanzlosigkeit und Missbrauch der Beschwerde als letzte Instanz

  • Judicialis

    BVerfGG § 34 Abs. 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Missbrauchsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.2003 - 1 BvR 686/03
    Auszug aus BVerfG, 24.11.2003 - 1 BvR 2232/03
    a) den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 686/03 -,.

    Soweit der Beschwerdeführer die Nichtannahmeentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 686/03 - und vom 27. August 2003 - 1 BvR 1512/03 - beanstandet, ist die Verfassungsbeschwerde - ungeachtet weiterer Mängel - nicht statthaft (vgl. BVerfGE 19, 88 ).

  • BVerfG, 27.08.2003 - 1 BvR 1512/03
    Auszug aus BVerfG, 24.11.2003 - 1 BvR 2232/03
    b) den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. August 2003 - 1 BvR 1512/03 -,.

    Soweit der Beschwerdeführer die Nichtannahmeentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 686/03 - und vom 27. August 2003 - 1 BvR 1512/03 - beanstandet, ist die Verfassungsbeschwerde - ungeachtet weiterer Mängel - nicht statthaft (vgl. BVerfGE 19, 88 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2003 - 1 BvR 2232/03
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil ein Annahmegrund im Sinne des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2003 - 1 BvR 2232/03
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1273 ).
  • BVerfG, 16.06.1965 - 1 BvR 124/65

    Ausschuß

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2003 - 1 BvR 2232/03
    Soweit der Beschwerdeführer die Nichtannahmeentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2003 - 1 BvR 686/03 - und vom 27. August 2003 - 1 BvR 1512/03 - beanstandet, ist die Verfassungsbeschwerde - ungeachtet weiterer Mängel - nicht statthaft (vgl. BVerfGE 19, 88 ).
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