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   BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07   

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https://dejure.org/2008,12135
BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07 (https://dejure.org/2008,12135)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07 (https://dejure.org/2008,12135)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 BvR 2044/07 (https://dejure.org/2008,12135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Regelung eines Streitstands durch das Bundesverfassungsgerichtsbarkeit bei offenem Ausgang einer Verfassungsbeschwerde; Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht bei drohender ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Wege einstweiliger Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
    Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).
  • BGH, 23.08.2007 - 1 StR 466/05

    Rügeverkümmerung nach Protokollberichtung (Umsetzung von GSSt 1/06); Verlesung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. August 2007 - 1 StR 466/05 -.
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
    Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 26.04.2005 - 2 BvR 449/05

    Freiheit der Person; einstweilige Anordnung (Aussetzung der Vollstreckung einer

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Verfassungsbeschwerde aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 836/04 -, juris, Abs.-Nr. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 2005 - 2 BvR 449/05 - juris, Abs.-Nr. 5; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Verfassungsbeschwerde aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 836/04 -, juris, Abs.-Nr. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 2005 - 2 BvR 449/05 - juris, Abs.-Nr. 5; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Verfassungsbeschwerde aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 836/04 -, juris, Abs.-Nr. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 2005 - 2 BvR 449/05 - juris, Abs.-Nr. 5; stRspr).
  • BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07

    Vorläufige Aussetzung des Strafantritts im geschlossenen Vollzug zur möglichen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2007 - 2 BvR 725/07 -, juris, Abs.-Nr. 2).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
    Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).
  • LG München I, 06.04.2005 - 1 Ks 124 Js 11851/04
    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 2044/07
    Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts München I vom 6. April 2005 - 1 Ks 124 Js 11851/04 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers - längstens für die Dauer von sechs Monaten (§ 32 Abs. 6 Satz 1 BVerfGG) - ausgesetzt.
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