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   BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94   

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BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94 (https://dejure.org/1995,5014)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1995 - 1 BvR 420/94 (https://dejure.org/1995,5014)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 1 BvR 420/94 (https://dejure.org/1995,5014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1; KostO § 144a
    Verbilligung der Notarkosten für Grundstücke in den neuen Ländern verfassungsgemäß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 144a KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 772
  • NJ 1995, 584
  • Rpfleger 1996, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94
    Zu derartigen staatlich gebundenen Berufen gehört auch der Beruf des Notars, dem öffentliche, mit hoheitlichen Mitteln zu erfüllende Aufgaben übertragen werden und der als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes nach der Regelung seiner Aufgaben, Amtsbefugnisse und Rechtsstellung in die nächste Nachbarschaft des Beamten gerückt ist (vgl. BVerfGE 47, 285 [319]).

    Eine Berufsausübungsregelung ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich die Gebührenermäßigungspflicht durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründen läßt, wenn diese Pflicht nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, um den vom Gesetzgeber erstrebten Zweck zu erreichen, und wenn einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 47, 285 [321]; 81, 70 [89]; 85, 248 [259]).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94
    Auch die zu Art. 3 Abs. 1 GG angeschnittenen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (BVerfGE 55, 72 [88]; 88, 87 [96] m.w.N.; 89, 365 [375]).

    Der Gesetzgeber handelt nicht schon dann willkürlich, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden läßt (BVerfGE 55, 72 [90]).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94
    Eine Berufsausübungsregelung ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich die Gebührenermäßigungspflicht durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründen läßt, wenn diese Pflicht nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, um den vom Gesetzgeber erstrebten Zweck zu erreichen, und wenn einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 47, 285 [321]; 81, 70 [89]; 85, 248 [259]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94
    Auch die zu Art. 3 Abs. 1 GG angeschnittenen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (BVerfGE 55, 72 [88]; 88, 87 [96] m.w.N.; 89, 365 [375]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94
    Eine Berufsausübungsregelung ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich die Gebührenermäßigungspflicht durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründen läßt, wenn diese Pflicht nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, um den vom Gesetzgeber erstrebten Zweck zu erreichen, und wenn einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 47, 285 [321]; 81, 70 [89]; 85, 248 [259]).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1995 - 1 BvR 420/94
    Auch die zu Art. 3 Abs. 1 GG angeschnittenen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (BVerfGE 55, 72 [88]; 88, 87 [96] m.w.N.; 89, 365 [375]).
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    d) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Juni 1995 (1 BvR 420/94 - DtZ 1995, 438 = DNotZ 1995, 773) die Regelung des § 144 a KostO für verfassungsgemäß erachtet hat.

    Von diesem Verständnis des § 144 a KostO geht auch das, Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluß vom 28. Juni 1995 (1 BvR 420/94 -, a.a.O.) aus.

  • BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvL 18/94

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

    Im übrigen hat die 2. Kammer des Ersten Senats vier Verfassungsbeschwerden, mit denen die Verfassungswidrigkeit von § 144 a KostO geltend gemacht wurde, nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. den begründeten Nichtannahme-Beschluß vom 28. Juni 1995 - 1 BvR 420/94 -).
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