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   BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93   

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https://dejure.org/1995,1818
BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93 (https://dejure.org/1995,1818)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.1995 - 1 BvR 810/93 (https://dejure.org/1995,1818)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 (https://dejure.org/1995,1818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Ausreiseverkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; VermG § 4 Abs. 2, Abs. 3
    Ausschluß eines Rückübertragungsanspruchs nach dem Vermögensgesetz wegen redlichen Erwerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückübertragungsanspruch - Vermögensgesetz - Ausschluß - Redlicher Erwerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2216 (Ls.)
  • NJW 1995, 2281
  • ZIP 1995, 1219
  • NVwZ 1995, 991 (Ls.)
  • NJ 1995, 417
  • WM 1995, 848
  • DÖV 1995, 641
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ; vgl. BVerfGE 50, 290 [339 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Ob und inwieweit der vorliegende Fall Besonderheiten aufweist, die ein anderes Ergebnis nahegelegt hätten, betrifft ausschließlich Fragen der Würdigung des festgestellten Sachverhalts und entzieht sich damit einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 [24 ff.]) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Zwar ist dieser dabei nicht gänzlich frei, sondern muß insbesondere die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfGE 87, 114 [138 f.]).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 2. April 1993 zurück (abgedruckt in VIZ 1993, S. 250 ).
  • VG Dresden, 11.11.1992 - IX K 524/92

    Regelbeispiel; Manipulation; Erwerbsvorgang; Unredlichkeit; Unlautere

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Vielmehr müßte sie diese Stellung ausgenutzt haben, was nicht erkennbar sei (vgl. im einzelnen Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 11. November 1992, abgedruckt in VIZ 1993, S. 265 ).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97

    Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der

    Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfG DtZ 1995, 239; NJW 1997, 447).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98

    Rückgängigmachung einer Enteignung, Ausschluß der -, redlicher Erwerb,

    Das Bundesverfassungsgericht hat unter der Geltung dieses Gesetzes entschieden, daß der Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 2 VermG verfassungsgemäß ist (Beschluß der ersten Kammer des Ersten Senats vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 -, ZOV 1995, 278).
  • OLG Jena, 16.09.2002 - 9 U 1215/01

    Berechtigung zum Grundstücksankauf nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz

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  • VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Denn es liegt nicht von vornherein außerhalb jeder denkbaren Betrachtungsweise, daß bereits die in § 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 oder 7 VermG getroffenen gesetzlichen Festlegungen von Restitutionsansprüchen als solche von Art. 31 Abs.l Satz 1 SächsVerf grundrechtlich gewährleistete Eigentumspositionen zur Entstehung zu bringen vermögen und es dazu nicht noch eigens eines (unanfechtbaren) behördlichen Rückübertragungsaktes bedarf (zu dieser Sicht - für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - neigend BVerfG, VIZ 1997, 31 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1994, 24 und 473; VIZ 1995, 343 f.; so entschieden auch Scholz; in: Maunz / Dürig , Grundgesetz, Art. 143 Rn.30, Stand 1991; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, hrsg.
  • VG Cottbus, 12.11.1997 - 1 K 181/95

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen eines Zwangsverkaufs;

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  • VG Leipzig, 09.02.1996 - 1 K 2270/93
    Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist (BVerfG, Beschl. v, 29.3.1995, - 1 BvR 810/93 -, VIZ 1995, S. 343 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 342.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit

    Die Bestimmung § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ist verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 - ZOV 1995, 278).
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