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   BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96   

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BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96 (https://dejure.org/1996,1917)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.1996 - 2 BvL 4/96 (https://dejure.org/1996,1917)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 1996 - 2 BvL 4/96 (https://dejure.org/1996,1917)
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Mandatsinkompabilität

§ 26 Abs. 1 Nr. 6 BlnWahlG;

Gesetzgebungskompetenz, Annexkompetenz;

Art. 137 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem Gleichheissatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahlrecht - Inkompatibilität - Geschäftsführung - Privatrechtliches Unternehmen - Beteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2497
  • NVwZ 1996, 1099 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Doch sei den einschlägigen Entscheidungen (BVerfGE 38, 326 ; 48, 64) zu entnehmen, daß dies nur dann gelte, wenn die Gemeinde oder das Land, in dessen Vertretungskörperschaft der leitende Angestellte gewählt worden sei, das Unternehmen beherrsche oder kontrolliere.

    Ein solches Beherrschungsverhältnis hat es ausdrücklich für den Fall bejaht, daß ein Bundesland an einem privatrechtlichen Unternehmen mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist (vgl. BVerfGE 38, 326 [339]; ebenso BVerfGE 48, 64 [85] - zum Kommunalrecht).

    Für eine solche typisierende Betrachtungsweise spricht, daß Art. 137 Abs. 1 GG Inkompatibilitäten für Angestellte des öffentlichen Dienstes generell ermöglicht, während er sie für Arbeiter des öffentlichen Dienstes generell ausschließt, obwohl die Gefahr von Interessenkollisionen im Einzelfall auch bei einem Arbeiter vorliegen und bei einem Angestellten fehlen kann (vgl. dazu BVerfGE 48, 64 [85]).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht von einer solchen generalisierenden Betrachtungsweise aus, wenn es bereits in einer naheliegenden Möglichkeit von Interessenkollisionen einen hinreichenden Grund für die Zugehörigkeit eines gewählten Bewerbers zum Kreis der "Angestellten des öffentlichen Dienstes" im Sinn von Art. 137 Abs. 1 GG sieht (vgl. BVerfGE 48, 64 [84]; vgl. ferner BVerfGE 12, 73 [79]: "Gefahr eines möglichen Interessenkonflikts") oder wenn es hervorhebt, bei der Eingrenzung des von Art. 137 Abs. 1 GG erfaßten Personenkreises komme es darauf an, ob generell eine ernsthafte Gefahr von Entscheidungskonflikten zu besorgen sei (vgl. BVerfGE 48, 64 [84 f.]; vgl. ferner die generalisierende Betrachtungsweise bei der Abgrenzung von Inkompatibilität und faktischem Ausschluß von der Wählbarkeit in BVerfGE 38, 326 [338]).

    aa) Ein faktischer Ausschluß von der Wählbarkeit als Folge fehlender Vergütung für die Wahrnehmung eines Mandats ist allerdings im Bereich des Parlamentsrechts stets von Verfassungs wegen unzulässig (vgl. BVerfGE 48, 64 [89 f.]; 57, 43 [57]).

    Doch vertritt das Bundesverfassungsgericht die Auffassung, eine Ineligibilität liege nur vor, wenn der Gesetzgeber die Nachteile der Mandatsannahme für den Betroffenen nicht durch Folgeregelungen auffange und ihm so eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Amt und Mandat belasse (vgl. BVerfGE 48, 64 [88]).

  • BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74

    Inkompatibilität/Landtagsmandat

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Doch sei den einschlägigen Entscheidungen (BVerfGE 38, 326 ; 48, 64) zu entnehmen, daß dies nur dann gelte, wenn die Gemeinde oder das Land, in dessen Vertretungskörperschaft der leitende Angestellte gewählt worden sei, das Unternehmen beherrsche oder kontrolliere.

    aa) Das Land Berlin hat eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für das Landeswahlrecht, das Landesparlamentsrecht und für Regelungen, die den Status der Mitglieder des Abgeordnetenhauses betreffen; dies schließt die Befugnis zur Schaffung von Inkompatibilitätsbestimmungen ein (vgl. BVerfGE 38, 326 [337]).

    Es soll verhindert werden, daß die Mitglieder des Parlaments als Kontrolleure der Verwaltung sich selbst kontrollieren, indem sie zugleich Aufgaben und Verantwortung innerhalb der Verwaltung wahrnehmen (vgl. BVerfGE 38, 326 [338 f.], unter Hinweis auf BVerfGE 12, 73 [77] und BVerfGE 18, 172 [183]).

    Ein solches Beherrschungsverhältnis hat es ausdrücklich für den Fall bejaht, daß ein Bundesland an einem privatrechtlichen Unternehmen mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist (vgl. BVerfGE 38, 326 [339]; ebenso BVerfGE 48, 64 [85] - zum Kommunalrecht).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht von einer solchen generalisierenden Betrachtungsweise aus, wenn es bereits in einer naheliegenden Möglichkeit von Interessenkollisionen einen hinreichenden Grund für die Zugehörigkeit eines gewählten Bewerbers zum Kreis der "Angestellten des öffentlichen Dienstes" im Sinn von Art. 137 Abs. 1 GG sieht (vgl. BVerfGE 48, 64 [84]; vgl. ferner BVerfGE 12, 73 [79]: "Gefahr eines möglichen Interessenkonflikts") oder wenn es hervorhebt, bei der Eingrenzung des von Art. 137 Abs. 1 GG erfaßten Personenkreises komme es darauf an, ob generell eine ernsthafte Gefahr von Entscheidungskonflikten zu besorgen sei (vgl. BVerfGE 48, 64 [84 f.]; vgl. ferner die generalisierende Betrachtungsweise bei der Abgrenzung von Inkompatibilität und faktischem Ausschluß von der Wählbarkeit in BVerfGE 38, 326 [338]).

    Daher komme es auch im Fall einer Inkompatibilität nicht darauf an, ob dem Betroffenen die Aufgabe der bisherigen beruflichen Tätigkeit leichter oder schwerer falle; für die gesetzliche Regelung über die Höhe der Entschädigung sei allein von Bedeutung, daß sie nicht generell dazu führe, daß ein Bewerber sich außerstande sehe, sich für das Mandat zu entscheiden (vgl. BVerfGE 38, 326 [338]).

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Sodann muß es sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und dabei, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 74, 236 [242]; 78, 165 [172]; 80, 96 [100]; 88, 70 [74]; 89, 329 [336 f.]; ständ. Rechtspr.).

    Ferner muß das Gericht deutlich machen, mit welchen verfassungsrechtlichen Grundsätzen die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist und aus welchen Gründen es zu dieser Auffassung gelangt ist; auch insoweit bedarf es eingehender, gegebenenfalls Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 [171 f.]; 89, 329 [337]).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Sodann muß es sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und dabei, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 74, 236 [242]; 78, 165 [172]; 80, 96 [100]; 88, 70 [74]; 89, 329 [336 f.]; ständ. Rechtspr.).

    Ferner muß das Gericht deutlich machen, mit welchen verfassungsrechtlichen Grundsätzen die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist und aus welchen Gründen es zu dieser Auffassung gelangt ist; auch insoweit bedarf es eingehender, gegebenenfalls Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 [171 f.]; 89, 329 [337]).

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Es soll verhindert werden, daß die Mitglieder des Parlaments als Kontrolleure der Verwaltung sich selbst kontrollieren, indem sie zugleich Aufgaben und Verantwortung innerhalb der Verwaltung wahrnehmen (vgl. BVerfGE 38, 326 [338 f.], unter Hinweis auf BVerfGE 12, 73 [77] und BVerfGE 18, 172 [183]).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht von einer solchen generalisierenden Betrachtungsweise aus, wenn es bereits in einer naheliegenden Möglichkeit von Interessenkollisionen einen hinreichenden Grund für die Zugehörigkeit eines gewählten Bewerbers zum Kreis der "Angestellten des öffentlichen Dienstes" im Sinn von Art. 137 Abs. 1 GG sieht (vgl. BVerfGE 48, 64 [84]; vgl. ferner BVerfGE 12, 73 [79]: "Gefahr eines möglichen Interessenkonflikts") oder wenn es hervorhebt, bei der Eingrenzung des von Art. 137 Abs. 1 GG erfaßten Personenkreises komme es darauf an, ob generell eine ernsthafte Gefahr von Entscheidungskonflikten zu besorgen sei (vgl. BVerfGE 48, 64 [84 f.]; vgl. ferner die generalisierende Betrachtungsweise bei der Abgrenzung von Inkompatibilität und faktischem Ausschluß von der Wählbarkeit in BVerfGE 38, 326 [338]).

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Die danach dem Abgeordneten zu gewährende Entschädigung sei unter den heutigen Gegebenheiten nicht als Ausgleich für den zusätzlichen, mit dem Mandat verbundenen Aufwand, sondern als Entgelt für sein zur Hauptbeschäftigung gewordenes Mandat zu begreifen (vgl. BVerfGE 40, 296 [314]).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80

    Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    aa) Ein faktischer Ausschluß von der Wählbarkeit als Folge fehlender Vergütung für die Wahrnehmung eines Mandats ist allerdings im Bereich des Parlamentsrechts stets von Verfassungs wegen unzulässig (vgl. BVerfGE 48, 64 [89 f.]; 57, 43 [57]).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Die Kompetenz der Länder zum Erlaß von gewerbesteuerrechtlichen Bestimmungen bejaht es ohne Rücksicht darauf, ob mit einem solchen Gesetz Nebenzwecke verfolgt und Gebiete berührt werden, für die der Bund zuständig ist (vgl. BVerfGE 13, 181 [196 f.]).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Schließlich hat es die Länder kraft ihrer Kompetenz zur Regelung des Spielbankenwesens auch als zuständig für ein gesetzliches Verbot der Annahme von Trinkgeldern durch Beschäftigte der Spielbanken angesehen, obwohl diese Regelung auf deren Arbeitsverhältnisse einwirkt und das Arbeitsrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung ist (vgl. BVerfGE 28, 119 [149]).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    (2) Das vorlegende Gericht hätte ferner erwägen müssen, ob der Gesetzgeber bei der Schaffung von Inkompatibilitätsbestimmungen nicht mit Blick darauf, daß die Frage der richtigen Zusammensetzung einer Volksvertretung in angemessener Zeit zu klären ist (vgl. dazu BVerfGE 85, 148 [159]), an leicht und zuverlässig feststellbare Tatbestände wie die mehrheitliche Beteiligung der öffentlichen Hand an einem privaten Unternehmen anknüpfen durfte.
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

  • BVerfG, 27.10.1964 - 2 BvR 319/61

    Inkompatibilität/Oberstadtdirektor

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Durch Beschluß vom 29. März 1996 (- 2 BvL 4/96 -, NJW 1996, S. 2497 ff.) wies die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Vorlage als unzulässig zurück, da sie nicht den nach Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu stellenden Anforderungen an eine Begründung genüge.
  • VG Sigmaringen, 16.05.2001 - 1 K 2528/00

    Unvereinbarkeit von Amt und Mandat - Gemeindeangestellter ohne Leitungsfunktion

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 lit. a GemO beschränkt die Wählbarkeit von Angestellten der Gemeinden auch aus einem sachlichen Grund, der von Art. 137 GG gefordert wird (BVerfG, Beschluss vom 16.01.1996 - 2 BvL 4/96 -, BVerfGE 93, 373 (zur Benachteiligung geschiedener Ehegatten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemO); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2000 - 1 S 1815/00 -).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 90/15

    Wahlrecht; passives ~; Wahlrechtsgleichheit; Inkompatibilität; Inelegibilität;

    Nicht weniger kritisch ist der Aspekt, ob ein im Zweckverband leitend beschäftigter Gemeindevertreter unbefangen vom Recht auf Auskunft und Akteneinsicht (§ 29 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf) oder seinem Fragerecht gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten in der Sitzung der Gemeindevertretung (§ 29 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf) Gebrauch machen wird, wenn er aus derartigen Maßnahmen Nachteile für seine Tätigkeit befürchten könnte (vgl. zur Relevanz dieser Überlegung: BVerfG, Beschluss vom 29. März 1996 - 2 BvL 4/96 -, NJW 1996, 2497, 2499).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt dem Landesgesetzgeber eine Annexkompetenz kraft Sachzusammenhangs dann zu, wenn das Regelungsziel des Gesetzgebers ausschließlich auf die Ordnung einer seiner Kompetenz unterfallenden Materie gerichtet ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 29.03.1996 - 2 BvL 4/96, NJW 1996, 2497).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt dem Landesgesetzgeber eine Annexkompetenz kraft Sachzusammenhangs dann zu, wenn das Regelungsziel des Gesetzgebers ausschließlich auf die Ordnung einer seiner Kompetenz unterfallenden Materie gerichtet ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 29.03.1996 - 2 BvL 4/96, NJW 1996, 2497).
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 1301/01

    Kostentragung nach BBodSchG für eine Gefährdungsabschätzung

    Denn mit der Schaffung der Kostenvorschrift des § 24 Abs. 1 BBodSchG hat der Bundesgesetzgeber in abschließender Weise von der ihm insoweit in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG zustehenden Annexgesetzgebungskompetenz, vgl. dazu die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Bodens, Bundestagsdrucksache 13/6701 zu § 25-Entwurf; zum Begriff der Annexkompetenz siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 29. März 1996 - 2 BvL 4/96 - , NJW 1996, 2497, Gebrauch gemacht.
  • VG Gießen, 11.09.1996 - 8 E 407/96

    Annahme eines Stadtverordnetenmandates durch einen leitenden Angestellten einer

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