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   BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24367
BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17 (https://dejure.org/2017,24367)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17 (https://dejure.org/2017,24367)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 1 BvR 1021/17 (https://dejure.org/2017,24367)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 890 Abs 1 S 1 ZPO
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Vorliegen eines schweren Nachteils nicht hinreichend substantiiert dargelegt - hier: Vollstreckung eines zur Durchsetzung einer Unterlassungspflicht dienenden Ordnungsgeldbeschlusses - unzureichende Darlegung der Existenzbedrohung durch ...

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig; Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen Zuwiderhandlung gegen einen Unterlassungstitel

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Vorliegen eines schweren Nachteils nicht hinreichend substantiiert dargelegt - hier: Vollstreckung eines zur Durchsetzung einer Unterlassungspflicht dienenden Ordnungsgeldbeschlusses - unzureichende Darlegung der Existenzbedrohung durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig; Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen Zuwiderhandlung gegen einen Unterlassungstitel

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Verwerfung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig; Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen Zuwiderhandlung gegen einen Unterlassungstitel

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Vorliegen eines schweren Nachteils nicht hinreichend substantiiert dargelegt - hier: Vollstreckung eines zur Durchsetzung einer Unterlassungspflicht dienenden Ordnungsgeldbeschlusses - unzureichende Darlegung der Existenzbedrohung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Kein Eilrechtsschutz für Bot-Anbieter vor dem Bundesverfassungsgericht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15

    Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 30.08.2013 - 2 BvR 2752/11

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Vollstreckung einer auf Art

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17
    Dies folgt daraus, dass er sich nicht damit auseinandersetzt, weshalb er das festgesetzte Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 EUR gegen das er sich wendet, nicht zunächst begleichen kann (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2013 - 2 BvR 2752/11 -, NJW 2014, 375 zur Begleichung eines nicht existenzbedrohenden Bußgelds).
  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
    Auszug aus BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Thüringer

    Zur substantiierten Darlegung zählt hierbei neben einem Vortrag, der einen - ggf. noch zu stellenden - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet erscheinen lässt, auch die Darlegung, dass bei Nichtergehen einer einstweiligen Anordnung ein schwerer Nachteil droht (siehe zur gleichlautenden Regelung des § 32 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris Rn. 2 ; Beschluss vom 14. Januar 2016 - 2 BvQ 1/16 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 BvR 1021/17 -, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 01.08.2017 - 2 W 5/17

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung der Ordnungshaft nach

    Dies bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein derartiger Antrag ein Vollstreckungshindernis begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 BvR 1021/17, bei juris).
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