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   BVerfG - 1 BvL 48/83   

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BVerfG - 1 BvL 48/83 (https://dejure.org/9999,109214)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    aa) Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits fünf Normenkontrollverfahren zur Entscheidung darüber anhängig, ob § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB insoweit mit Art. 3 GG vereinbar ist, als nach § 2 Abs. 1 AngKSchG für ältere Angestellte erheblich längere Kündigungsfristen gelten als für einen älteren Arbeiter (1 BvL 48/83, 1 BvL 9/84, 1 BvL 10/84, 1 BvL 3/85 und 1 BvL 4/85).
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84

    Anspruch auf Unwirksamkeit einer vom Konkursverwalter ausgesprochenen

    Dabei hat sich der Senat auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Frage aufgrund des Vorlagebeschlusses des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 (3 Sa 10/82) bereits Gegenstand weiterer Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ist (1 BvL 2/83 und 1 BvL 48/83), deren Erledigung durch eine weitere Vorlage durch den Senat nur verzögert werden könnte.
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87

    Angestellten- Kündigungsschutzgesetz -Verfassungsmäßigkeit

    Der Senat hat durch Beschluß vom 17. März 1988 den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Normenkontrollverfahren - 1 BvL 48/83, 8/84, 10/84, 3/85, 4/85 und 2/83 - ausgesetzt.
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 665/87

    Verfassungsmäßigkeit von § 2 AngKSchG (Angestelltenkündigungsschutzgesetz) -

    Der Senat hat durch Beschluß vom 17. März 1988 den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Normenkontrollverfahren - 1 BvL 48/83, 9/84, 10/84, 3/85, 4/85 und 2/83 - ausgesetzt.
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