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   BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11   

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https://dejure.org/2012,8298
BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11 (https://dejure.org/2012,8298)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2012 - 10 C 6.11 (https://dejure.org/2012,8298)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2012 - 10 C 6.11 (https://dejure.org/2012,8298)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Monatsfrist für die Einlegung einer Anschlussberufung; Prüfung des Vorliegens einer Zustellung bzgl. einer gestaffelten Berufungsbegründung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 127 Abs. 2 S. 2
    Einhaltung der Monatsfrist für die Einlegung einer Anschlussberufung; Prüfung des Vorliegens einer Zustellung bzgl. einer gestaffelten Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 52.04

    Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen; Stilllegungsausgleich; Flächenstilllegung;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11
    Sie muss auch nicht denselben Streitgegenstand betreffen wie die Hauptberufung (Urteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 52.04 - BVerwGE 125, 44).

    Die Anschlussberufung ist ein gegenläufiger Sachantrag im Rahmen des von einem anderen Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels, mit dem der Rechtsmittelgegner den Rechtsmittelanträgen des Rechtsmittelführers (§ 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO n.F.) antwortet und die Beschränkung des Rechtsmittelgerichts aus § 128 VwGO beseitigt; sie ist selbst kein Rechtsmittel (Urteil vom 19. Januar 2006 a.a.O. ; s.a. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1983 - VII ZR 41/83 - BGHZ 88, 360; Beschluss vom 11. März 1981 - GSZ 1/80 - BGHZ 80, 146) und auch sonst kein "Rechtsbehelf" im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO.

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11
    Ein sachlicher Zusammenhang zwischen den gegenläufigen prozessualen Ansprüchen (s.a. Beschluss vom 3. September 2010 - BVerwG 6 B 30.10 - Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169 jeweils m.w.N.) liegt hier zwischen dem vom Kläger mit seiner Berufung verfolgten Begehren auf Flüchtlingsschutz und der Anschlussberufung der Beklagten, die sich gegen die Gewährung von Abschiebungsschutz richtet, schon mit Blick darauf vor, dass die Entscheidung über ein Flüchtlingsschutzbegehren mit der Feststellung zu verbinden ist, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 5 oder 7 AufenthG vorliegen (§ 31 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09

    Netzteil; Tischnetzteil; Steckernetzteil; Elektrogerät; Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11
    c) Soweit die Beklagte weiterhin geltend macht, dass eine Übermittlung durch einfachen Brief ohne Zustellungswillen einen Zustellungsmangel nicht heilen kann (OVG Münster, Urteil vom 24. Juni 2010 - 13 A 2775/07 - LRE 61, 75; s.a. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 20.09 - DVBl 2010, 1508), beantwortet dies nicht die - hier zu verneinende - vorrangige Frage, ob es überhaupt der Zustellung vorangehender Schriftsätze bedarf.
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11
    Die Anschlussberufung ist ein gegenläufiger Sachantrag im Rahmen des von einem anderen Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels, mit dem der Rechtsmittelgegner den Rechtsmittelanträgen des Rechtsmittelführers (§ 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO n.F.) antwortet und die Beschränkung des Rechtsmittelgerichts aus § 128 VwGO beseitigt; sie ist selbst kein Rechtsmittel (Urteil vom 19. Januar 2006 a.a.O. ; s.a. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1983 - VII ZR 41/83 - BGHZ 88, 360; Beschluss vom 11. März 1981 - GSZ 1/80 - BGHZ 80, 146) und auch sonst kein "Rechtsbehelf" im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 13 A 2775/07

    Berechtigung zur Verwendung andere tierische Fette als Wiederkäuerfette

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11
    c) Soweit die Beklagte weiterhin geltend macht, dass eine Übermittlung durch einfachen Brief ohne Zustellungswillen einen Zustellungsmangel nicht heilen kann (OVG Münster, Urteil vom 24. Juni 2010 - 13 A 2775/07 - LRE 61, 75; s.a. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 7 C 20.09 - DVBl 2010, 1508), beantwortet dies nicht die - hier zu verneinende - vorrangige Frage, ob es überhaupt der Zustellung vorangehender Schriftsätze bedarf.
  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11
    Die Anschlussberufung ist ein gegenläufiger Sachantrag im Rahmen des von einem anderen Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels, mit dem der Rechtsmittelgegner den Rechtsmittelanträgen des Rechtsmittelführers (§ 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO n.F.) antwortet und die Beschränkung des Rechtsmittelgerichts aus § 128 VwGO beseitigt; sie ist selbst kein Rechtsmittel (Urteil vom 19. Januar 2006 a.a.O. ; s.a. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1983 - VII ZR 41/83 - BGHZ 88, 360; Beschluss vom 11. März 1981 - GSZ 1/80 - BGHZ 80, 146) und auch sonst kein "Rechtsbehelf" im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO.
  • BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 30.10

    Langzeitstudiengebühr; Antrag auf "Hinausschieben"; Anschlussberufung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11
    Ein sachlicher Zusammenhang zwischen den gegenläufigen prozessualen Ansprüchen (s.a. Beschluss vom 3. September 2010 - BVerwG 6 B 30.10 - Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169 jeweils m.w.N.) liegt hier zwischen dem vom Kläger mit seiner Berufung verfolgten Begehren auf Flüchtlingsschutz und der Anschlussberufung der Beklagten, die sich gegen die Gewährung von Abschiebungsschutz richtet, schon mit Blick darauf vor, dass die Entscheidung über ein Flüchtlingsschutzbegehren mit der Feststellung zu verbinden ist, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 5 oder 7 AufenthG vorliegen (§ 31 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG).
  • BVerwG, 18.03.1996 - 9 C 64.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlußberufung bei Zulassungsberufung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11
    Mit der Neuordnung des Rechts der Anschlussberufung (§ 127 VwGO) durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess - RmBereinVpG - vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3987) ist die Anschlussberufung ohne Zulassung statthaft und nicht mehr an den Rahmen der zugelassenen Berufung gebunden (so noch - zu § 127 VwGO a.F. -, Urteil vom 18. März 1996- BVerwG 9 C 64.95 - NVwZ-RR 1997, 253).
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