Verwaltungsgerichtsordnung
Teil III - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 124 - 153) |
12. Abschnitt - Berufung (§§ 124 - 131) |
(1) 1Der Berufungsbeklagte und die anderen Beteiligten können sich der Berufung anschließen. 2Die Anschlussberufung ist bei dem Oberverwaltungsgericht einzulegen.
(2) 1Die Anschließung ist auch statthaft, wenn der Beteiligte auf die Berufung verzichtet hat oder die Frist für die Berufung oder den Antrag auf Zulassung der Berufung verstrichen ist. 2Sie ist zulässig bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Berufungsbegründungsschrift.
(3) 1Die Anschlussberufung muss in der Anschlussschrift begründet werden. 2§ 124a Abs. 3 Satz 2, 4 und 5 gilt entsprechend.
(4) Die Anschlussberufung bedarf keiner Zulassung.
(5) Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die Berufung zurückgenommen oder als unzulässig verworfen wird.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) vom 20.12.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2002 | Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) | 20.12.2001 |
verwaltungsgerichts; Zurückverweisung; Bindung des Verwaltungsgerichts] § 130a[Entscheidung durch Beschluss] § 130b[Tatbestand und Entscheidung des Berufungsurteils] § 131(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 127 VwGO
600 Entscheidungen zu § 127 VwGO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 5.11
Anschlussberufung; Asylverfahren, gerichtliches; Berufung; Berufungsbegründung, ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 14.07.2011 - 10 B 9.11
Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich der Klärung der rechtlichen ...
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2010 - A 4 S 703/10
Anforderungen an die Anschlussberufung - Keine Gruppenverfolgung tamilischer ...
- BVerwG, 14.07.2011 - 10 B 9.11
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2020 - 5 S 1837/18
Begründung für Anschlussberufung kann innerhalb der Anschlussfrist nachgereicht ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18
Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19
Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung ...
- VGH Hessen, 04.12.2018 - 10 A 2922/16
Jugendhilferechtliche Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern
- BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14
Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener ...
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11
Einhaltung der Monatsfrist für die Einlegung einer Anschlussberufung; Prüfung des ...
§ 127 VwGO in Nachschlagewerken
- § 127 VwGO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Anschlussberufung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 127 VwGO:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Berufung
- § 124 [Statthaftigkeit der Berufung; Zulassungsgründe] (zu § 127 IV)