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   BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16   

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https://dejure.org/2018,11319
BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16 (https://dejure.org/2018,11319)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2018 - 2 C 49.16 (https://dejure.org/2018,11319)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2018 - 2 C 49.16 (https://dejure.org/2018,11319)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversorgungsrechtlicher Anspruch einer behinderten Waise auf Waisengeld für Zeiten nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • doev.de PDF

    Beamtenversorgungsrechtlicher Anspruch einer behinderten Waise auf Waisengeld

  • rewis.io

    Beamtenversorgungsrechtlicher Anspruch einer behinderten Waise auf Waisengeld nach der Vollendung des 27. Lebensjahres

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenversorgungsrechtlicher Anspruch einer behinderten Waise auf Waisengeld für Zeiten nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • datenbank.nwb.de

    Beamtenversorgungsrechtlicher Anspruch einer behinderten Waise auf Waisengeld nach der Vollendung des 27. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen von Behinderung und Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor 27. Lebensjahr für Waisengeld nach Beamtenversorgung notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 623
  • DÖV 2018, 631
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 08.08.1958 - VI C 312.57
    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    Damit war klar und eindeutig geregelt, dass Gebrechlichkeit und mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt bis zu einem bestimmten Lebensalter - damals dem 18. Lebensjahr - eingetreten sein mussten und keine Möglichkeit bestand, ein erloschenes Waisengeld wieder aufleben zu lassen oder für ein Kind, das erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres Waise wurde, Waisengeld zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. August 1958 - 6 C 312.57 - BVerwGE 7, 205).

    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Waisengeldanspruchs, wie er vom Senat bereits in seinen Urteilen vom 8. August 1958 - 6 C 312.57 - (BVerwGE 7, 205 ff.) und vom 11. Juni 1985 - 2 C 34.83 - (BVerwGE 71, 336 ) formuliert worden ist.

    Der Senat hat in dem erwähnten Urteil vom 8. August 1958 (a.a.O. S. 206) ausdrücklich konzediert, dass eine erst in höherem Alter eintretende behinderungsbedingte Erwerbsunfähigkeit die Angehörigen oft besonders hart treffe.

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    Entscheidend ist, ob sich das geänderte Recht nach seinem zeitlichen und inhaltlichen Geltungsanspruch auf den festgestellten Sachverhalt erstreckt (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 C 4.98 - Buchholz 239.2 § 28 SVG Nr. 2 S. 2).

    Stand dem Kläger nach altem Recht ein Anspruch auf Waisengeld zu, dann entfiele dieser Anspruch für den Geltungszeitraum des alten Rechts auch dann nicht, wenn dem Kläger der Anspruch nach neuem Recht nicht (mehr) zustünde; denn dem Kläger darf aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes allein wegen der Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens grundsätzlich kein Nachteil erwachsen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 1998 - 2 C 20.97 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 2 S. 2 und vom 11. Februar 1999 - 2 C 4.98 - Buchholz 239.2 § 28 SVG Nr. 2 S. 3).

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    Dieser Grundsatz gilt auch für das Revisionsverfahren (stRspr, vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1954 - 5 C 97.54 - BVerwGE 1, 291 ).

    Während der Anhängigkeit des Revisionsverfahrens eintretende Rechtsänderungen sind in dem gleichen Umfang für das Revisionsgericht beachtlich, in dem sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt entschiede (stRspr seit BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1954 - 5 C 97.54 - BVerwGE 1, 291 , vgl. nur BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ).

  • BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 45/01 R

    Waisenrentenanspruch eines Behinderten in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    Für beamtenversorgungsrechtliche Ansprüche auf Waisengeld wollte der Gesetzgeber diese Änderung nicht übernehmen, weil im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung bei Waisenrenten ebenfalls die Vollendung des 27. Lebensjahres maßgeblich ist (dort allerdings als Höchstaltersgrenze, vgl. § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB VI und BSG, Urteil vom 20. Juni 2002 - B 13 RJ 45/01 R - SozR 3-2600 § 48 Nr. 7).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    Die Festsetzung solcher Altersgrenzen gründet in der Erfahrung, dass die Waisen typischerweise jedenfalls in diesem Alter ihre wirtschaftliche Selbständigkeit erlangt haben und sich selbst unterhalten können (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1985 - 2 BvL 24/82 - BVerfGE 70, 69 zum Waisengeld).
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83

    Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Waisengeldanspruchs, wie er vom Senat bereits in seinen Urteilen vom 8. August 1958 - 6 C 312.57 - (BVerwGE 7, 205 ff.) und vom 11. Juni 1985 - 2 C 34.83 - (BVerwGE 71, 336 ) formuliert worden ist.
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    dd) Der Anspruch auf Waisengeld kann deshalb jedenfalls nach der Vollendung des 27. Lebensjahres nicht entstehen oder wiederaufleben, wenn - wie hier - ein Kind, nachdem es wirtschaftlich selbständig geworden ist, die Fähigkeit zum Selbstunterhalt verliert (vgl. für das Kindergeld: BSG, Urteil vom 14. August 1984 - 10 RKg 6/83 - BSGE 57, 108 .).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    Ändert sich während des gerichtlichen Verfahrens das materielle Recht, so ist auf der Grundlage dieser Änderung zu entscheiden, ob das neue Recht einen durch das alte Recht begründeten Anspruch beseitigt, verändert oder unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 m.w.N., vom 3. November 1994 - 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 und vom 20. März 1996 - 6 C 4.95 - BVerwGE 100, 346 ).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    Ändert sich während des gerichtlichen Verfahrens das materielle Recht, so ist auf der Grundlage dieser Änderung zu entscheiden, ob das neue Recht einen durch das alte Recht begründeten Anspruch beseitigt, verändert oder unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 m.w.N., vom 3. November 1994 - 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 und vom 20. März 1996 - 6 C 4.95 - BVerwGE 100, 346 ).
  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95

    Hochschulrecht: Wahrung des Homogenitätsprinzips und Willkürverbots bei

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16
    Ändert sich während des gerichtlichen Verfahrens das materielle Recht, so ist auf der Grundlage dieser Änderung zu entscheiden, ob das neue Recht einen durch das alte Recht begründeten Anspruch beseitigt, verändert oder unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 m.w.N., vom 3. November 1994 - 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 und vom 20. März 1996 - 6 C 4.95 - BVerwGE 100, 346 ).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 20.97

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63

    Voraussetzungen des Versorgungsanspruch einer Beamtenwitwe - Besonderheiten bei

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
  • BFH, 09.06.2011 - III R 61/08

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind -

  • VG Kassel, 15.03.2022 - 1 K 1732/21

    Bewilligung von Waisengeld über das 27. Lebensjahr hinaus

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es dann des Waisengeldes nicht mehr bedarf, weil das Kind eigene sozialversicherungsrechtliche Ansprüche erworben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 C 49/16 -, juris).

    Bei der Auslegung der Vorschrift ist auch zu berücksichtigen, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits die Vorgängerregelung des § 61 Abs. 2 BeamtVG, die bis 2011 auch für Landesbeamte in Hessen galt und die dann nahezu im Wortlaut identisch in das HBeamtVG überführt wurde, entsprechend ausgelegt und in ständiger Rechtsprechung verlangt hat, dass die Behinderung bereits zum Zeitpunkt der Vollendung des 27. Lebensjahres dazu geführt haben muss, dass die Waise außer Stande war, sich selbst zu unterhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 C 49/16 -, juris).

    Sie lebt auch nicht wieder auf, wenn die Kinder diese Fähigkeit später verlieren, denn dann haben die Betroffenen regelmäßig einen eigenen Anspruch im System der sozialen Sicherung (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 C 49/16 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19

    Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der

    Die Festsetzung solcher Altersgrenzen gründet in der Erfahrung, dass die Waisen typischerweise jedenfalls in diesem Alter ihre wirtschaftliche Selbständigkeit erlangt haben und sich selbst unterhalten können (BVerfG, Beschluss vom 15.05.1985 - 2 BvL 24/82 -, Juris Rn. 33 ff., 37; BVerwG, Urteil vom 01.03.2018 - 2 C 49/16 -, Juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 97/21

    Gewährung besonderer Leistungsbezüge an Hochschulprofessor - Zulage

    Denn bei den vom Kläger als monatliche Zulagen (laufende monatliche Zahlungen, vgl. § 30 Abs. 1 Satz 2 LBesG LSA, § 4 Abs. 7 Satz 1 HLeistBVO LSA) in Höhe von 700 ? beantragten Leistungsbezügen kommt es auf die Sach- und Rechtslage in dem Zeitraum an, für den der Anspruch geltend gemacht wird (vgl. zu Ansprüchen auf laufende Versorgungsleistungen BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1999 - 2 C 4.98 -, juris Rn. 20, und vom 1. März 2018 - 2 C 49.16 -, juris Rn. 15).
  • VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 1856/19

    Gewährung von Waisengeld bei krankheitsbedingter Beendigung der Ausbildung

    Denn der Sinn der Regelung über die Gewährung von Waisengeld liegt darin, einer Beamtenwaise finanzielle Betreuung angedeihen zu lassen bis zu jenem Zeitpunkt, in dem ein Kind typischerweise auf eigenen Füßen zu stehen vermag und elterlicher Obhut nicht mehr bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 C 49/16 -, juris).
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