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   BVerwG, 03.08.1989 - 4 B 70.89   

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https://dejure.org/1989,3316
BVerwG, 03.08.1989 - 4 B 70.89 (https://dejure.org/1989,3316)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1989 - 4 B 70.89 (https://dejure.org/1989,3316)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1989 - 4 B 70.89 (https://dejure.org/1989,3316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlaß eines Baugebots - Festsetzungen des Bebauungsplans - Städtebauliche Gründe - Bodenrechtliche Spannung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 590 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 60
  • DÖV 1990, 257
  • ZfBR 1989, 265
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Das demgegenüber für ein Baugebot erforderliche stärkere Gewicht der städtebaulichen Gründe läßt sich demgemäß aus einer tatsächlichen Situation im Plangebiet ableiten, die keinen längeren Aufschub der Verwirklichung der bauplanerischen Festsetzungen duldet und deshalb die Statuierung einer Baupflicht für den Eigentümer unter Überwindung seiner gegen eine sofortige Planverwirklichung sprechenden Belange rechtfertigt (vgl. Vogel in Kohlhammer-Kommentar zum Bundesbaugesetz, § 39 b Rz. 10; Beschluß des Senats vom 3. August 1989 - BVerwG 4 B 70.89 - ZfBR 1989, 265).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96

    Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von

    Deshalb scheidet auch eine Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 3. August 1989 - BVerwG 4 B 70.89 - (Buchholz 406.11 § 175 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 60) aus, weil dieser zu einem Baugebot nach § 39 b BBauG/§ 176 BauGB ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Dies ist indes unschädlich, da der Einstellung des Verfahrens lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 1990 - Az.: 4 NB 17.90 - NVwZ 1990, 60, Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 92 Rn. 3 [m. w. N.]).
  • VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 7 K 20.102

    Anordnung eines Baugebots, Erforderlichkeit der Bauleitplanung, Städtebauliche

    Liegt ein Bebauungsplan vor, müssen die städtebaulichen Gründe in ihrem Gewicht und ihrer Dringlichkeit über diejenigen hinausreichen, die den Bebauungsplan tragen (BVerwG. B.v. 3.8.1989 - 4 B 70/89; Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang, 15. Aufl. 2022, BauGB § 175 Rn. 5).

    Für dieses Verständnis spricht auch der Sinn und Zweck der Vorschrift, denn das Bebauungsgebot ist ein städtebauliches Instrument, um vorhandene Baulücken zu schließen (BT-Drucks. 9/746, 16, 25, vgl. BVerwG, B.v. 3.8.1989 - 4 B 70/89; U.v. 15.02.1990 - 4 C 41/87).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2017 - 2 A 917/15

    Verpflichtungsbegehren auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides;

    vgl. dazu: OVG Sch.-H., Urteil vom 10. März 1989 - 1 L 15/98 -, BRS 49 Nr. 219 = juris.
  • VG Oldenburg, 05.09.2002 - 4 A 3604/99

    Anlagenbegriff; Veränderungssperre; wesentliche Änderung; Windfarm

    Unzulässig ist es jedoch, ausschließlich Immissions- oder Immissionsgrenzwerte festzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 8. August 1989 - 4 NB 2.89 - NVwZ 1990 S. 60).
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