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   BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92   

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https://dejure.org/1992,2994
BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92 (https://dejure.org/1992,2994)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 9 C 32.92 (https://dejure.org/1992,2994)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 9 C 32.92 (https://dejure.org/1992,2994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Politische Veränderungen in östlichen Vertreibungsgebieten - Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - Richterliche Fortbildung - Grenzen der Gesetzesauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 134

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 06.10.1966 - I C 28.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Wer als deutscher Volkszugehöriger im Sinne des § 1 1. StARegG anzusehen ist, richtet sich nach § 6 BVFG (Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 217.58 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 2; Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93).

    Dieser Zeitpunkt ist auch im Rahmen des § 1 Abs. 1 1. StARegG maßgebend (Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 ; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 ).

    Es ist jedoch - wie bereits im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 341) ausgeführt - nicht Sache der Gerichte, einer geplanten gesetzlichen Regelung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung vorzugreifen.

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises einer aus Polen stammenden deutschen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Im vorliegenden Rechtsstreit geht es um die gleiche allgemeine und über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage wie in den bereits vorher in der Revisionsinstanz anhängig gewordenen Verfahren BVerwG 9 C 9.92 und BVerwG 9 C 10.92, in denen die Beklagte ebenfalls Rechtsmittelgegnerin ist und in denen sie der Einlegung der Revision zugestimmt hat.
  • BVerwG, 12.07.1960 - I C 217.58

    Ausschlagung durch Eintritt in die polnische Armee ("Anders-Armee" und "Polish

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Wer als deutscher Volkszugehöriger im Sinne des § 1 1. StARegG anzusehen ist, richtet sich nach § 6 BVFG (Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 217.58 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 2; Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93).
  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Da der 1937 geborene Kläger zu 1 noch nicht bekenntnisfähig war, kommt es auf ein Bekenntnis seiner Eltern bzw. des die Familie prägenden Elternteils an, das dem frühgeborenen Kläger zugerechnet wird (vgl. dazu zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Zugunsten eines deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen streitet eine zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führende gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, so daß in aller Regel ohne weiteres im Wege der Rechtsanwendung von einem vertreibungsbedingten Verlassen der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete auszugehen ist (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 sowie BVerfGE 65, 182 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 sowie BVerfGE 65, 182 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 9 C 9.92

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Im vorliegenden Rechtsstreit geht es um die gleiche allgemeine und über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage wie in den bereits vorher in der Revisionsinstanz anhängig gewordenen Verfahren BVerwG 9 C 9.92 und BVerwG 9 C 10.92, in denen die Beklagte ebenfalls Rechtsmittelgegnerin ist und in denen sie der Einlegung der Revision zugestimmt hat.
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
    Im Rahmen des § 1 Abs. 3 BVFG kommt es jedoch allein darauf an, ob der nichtdeutsche Ehegatte dem Volksdeutschen Ehegatten wegen der bestehenden Ehe gefolgt ist, wofür eine Vermutung spricht und was offensichtlich ist, wenn beide Ehegatten - wie hier - gemeinsam ausreisen und in der Bundesrepublik einen gemeinsamen Wohnsitz begründen (vgl. Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 68.66

    Kirchturmbaulast im ehemaligen Herzogtum Berg

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

  • BSG, 03.06.1981 - 11 RA 4/81

    Zustimmung zur Sprungrevision - Erklärung zur Niederschrift - Einlegung und

  • BVerwG, 29.02.1984 - 8 C 108.83

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BSG, 09.12.1975 - 3 RK 67/75

    Sozialgericht - Mündliche Verhandlung - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmung

  • BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69

    Anspruch eines Juden auf Feststellung eines verfolgungsbedingten Verlustes von

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 4.70

    Kirchenbaulasten und völlige Veränderung der Verhältnisse

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

  • Drs-Bund, 26.11.1951 - BT-Drs I/2872
  • BVerwG, 12.10.1955 - III C 116.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68

    Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache -

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 49.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.10.2021 - 10 C 3.20

    Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums

    Dies genügt dann, wenn diese Zustimmung nach Zustellung des Urteils und damit in Kenntnis des Urteilsinhalts abgegeben wurde (BVerwG, Urteil vom 3. November 1992 - 9 C 32.92 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 41 und Beschluss vom 8. März 2002 - 5 C 54.01 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.03.2002 - 5 C 54.01

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision in der mündlichen Verhandlung des

    Die von ihm nachgereichte Erklärung der Beklagten vom 27. September 2001 kann zwar trotz ihres abweichenden Wortlauts ("Zustimmung zur Zulassung der Sprungrevision") als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision verstanden werden, da sie erst nach Zulassung der Sprungrevision und in Kenntnis des Urteils des Verwaltungsgerichts abgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 32.92 - ).

    Ein solcher Antrag enthält aber nicht zugleich die Zustimmung zur Einlegung der Revision und kann wegen der mit einer Vorabzustimmung verbundenen Gefahr, die zweite Tatsacheninstanz ohne Kenntnis des Urteilsinhalts zu verlieren, grundsätzlich auch nicht in diesem weitergehenden Sinne ausgelegt werden (vgl. BVerwGE 81, 81 [BVerwG 15.12.1988 - 5 C 9/85]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 32.92 - ; Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - = NVwZ 1984, 302>, vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 C 108.83 - , vom 28. März 1985 - BVerwG 3 C 62.84 - , vom 25. November 1992 - BVerwG 4 C 16.92 - = NVwZ-RR 1993, 219> und vom 21. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 26.98 - ).

    Besondere Umstände, unter denen ausnahmsweise eine dem Wortlaut nach auf Zulassung der Revision gerichtete Erklärung bereits als Zustimmung auch zur Einlegung der Sprungrevision verstanden werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 31.83 - , vom 20. August 1993 - BVerwG 8 C 14.93 - und vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 32.92 - sowie Beschluss vom 25. November 1992 - BVerwG 4 C 16.92 - ), sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 05.09.2005 - 6 C 4.05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung von Auskünften zum Zwecke der

    Daher kann auf sich beruhen, welche Bedeutung ein prozessuales Verhalten in einem Parallelrechtsstreit für die Auslegung einer Prozesserklärung haben kann (dazu Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 32.92 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 41).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 R 488/10
    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung müssen, da die Vermutung unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall gilt, Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also jede Möglichkeit ausschließen, dass die gesetzliche Vermutung zutreffen könnte, der deutsche Volkszugehörige sei wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ausgereist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03. November 1992, 9 C 32/92, zitiert nach juris, Rz. 29).
  • BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Der Hinweis auf das Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 32.92 - geht schon deshalb fehl, weil dieses Urteil nicht einschlägig ist.
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