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   BVerwG, 04.08.2011 - 9 B 33.11   

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https://dejure.org/2011,9586
BVerwG, 04.08.2011 - 9 B 33.11 (https://dejure.org/2011,9586)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2011 - 9 B 33.11 (https://dejure.org/2011,9586)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2011 - 9 B 33.11 (https://dejure.org/2011,9586)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Nr 7 S 1 FStrG
    Neubau einer Bundesstraße; Einwendungen Privater wegen Verletzung des europäischen und nationalen Naturschutzrechts

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung von Fragen im Zusammenhang mit einer hinreichenden Substantiierung von präklusionshindernden Einwendungen Privater zu den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts

  • rewis.io

    Neubau einer Bundesstraße; Einwendungen Privater wegen Verletzung des europäischen und nationalen Naturschutzrechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Neubau einer Bundesstraße; Einwendungen Privater wegen Verletzung des europäischen und nationalen Naturschutzrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung von Fragen im Zusammenhang mit einer hinreichenden Substantiierung von präklusionshindernden Einwendungen Privater zu den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2011 - 9 B 33.11
    Dass der Ausschluss von Einwendungen Privater gegen die Vereinbarkeit des Vorhabens mit europäischem Naturschutzrecht nach § 17a Nr. 7 FStrG unter Zugrundelegung der oben genannten Anforderungen an die Substantiierung von Einwendungen nicht gegen Art. 10a Abs. 1 UVP-Richtlinie verstößt, hat der Senat mit Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 9 A 8.10 - (juris Rn. 35 ff.) entschieden.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2011 - 9 B 33.11
    Im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung des angefochtenen Urteils bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2011 - 9 B 33.11
    Allein die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, das im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 109) für eine präklusionshindernde Geltendmachung privater Belange entwickelte Substantiierungsgebot müsse bezogen auf Rügen der Verletzung europäischen Natur- und Artenschutzrechts seitens Privater fortentwickelt ("übersetzt") werden, vermag eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ebenso wenig zu begründen wie die Abweichung eines Oberverwaltungsgerichts von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2000 - BVerwG 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).
  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2011 - 9 B 33.11
    Im Urteil vom 30. Januar 2008 - BVerwG 9 A 27.06 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 195 S. 10) hat der beschließende Senat bezogen auf die Anforderungen an einen Ausschluss von Rügen einer Verletzung des europäischen und nationalen Naturschutzrechts seitens Privater ausgeführt:.
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2011 - 9 B 33.11
    Allein die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, das im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 109) für eine präklusionshindernde Geltendmachung privater Belange entwickelte Substantiierungsgebot müsse bezogen auf Rügen der Verletzung europäischen Natur- und Artenschutzrechts seitens Privater fortentwickelt ("übersetzt") werden, vermag eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ebenso wenig zu begründen wie die Abweichung eines Oberverwaltungsgerichts von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2000 - BVerwG 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer

    16 Was die Substantiierung von Einwendungen in Planfeststellungsverfahren betrifft, so muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.1.2008 - 9 A 27.06 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 195; Beschl. v. 4.8.2011 - 9 B 33.11 -, juris; Beschl. v. 26.9.2013, a.a.O.), der der Senat folgt, die entsprechende Einwendung als sachliches Vorbringen so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll.
  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822

    Planfeststellungsverfahren: Pflicht zur fristgerechten Geltendmachung von

    Privateinwendern kann auch keine Obliegenheit zur rechtlichen Einordnung ihrer Einwendungen auferlegt werden (vgl. BVerwG vom 04.08.2011 Az. 9 B 33/11 m.w.N.).
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