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   BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17   

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BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 (https://dejure.org/2018,38854)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 (https://dejure.org/2018,38854)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 (https://dejure.org/2018,38854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 5, § 80b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2; StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 3 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 3, § 20 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3
    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten; Fahreignung; THC-Wert; Trennung von Cannabiskonsum und Fahren; Wiederholungsgefahr; Zweifel an der Fahreignung; gelegentlicher Cannabiskonsum; medizinisch-psychologische Untersuchung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 3 S 1 FeV 2010, § 20 Abs 1 S 1 FeV 2010, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung hinsichtlich des Ergebens der aktuellen Fahreignung des Betroffenen aufgrund einer medizinisch-psychologische Untersuchung; Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter ...

  • doev.de PDF

    Besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung hinsichtlich des Ergebens der aktuellen Fahreignung des Betroffenen aufgrund einer medizinisch-psychologische Untersuchung; Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrt unter Cannabis: Keine Entziehung der Fahrerlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorläufiger Rechtsschutz beim Bundesverwaltungsgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2019, 495
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.09.2011 - 1 VR 1.11

    Vorläufiger Rechtsschutz; aufschiebende Wirkung; Wegfall der aufschiebenden

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Auch insoweit muss die Regelung des § 80b VwGO, der seine konkrete Ausgestaltung erst im Vermittlungsausschuss erfahren hat (BT-Drs. 13/5642), berichtigend ausgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 6 f.).

    Die Voraussetzungen dieser Regelannahme sind durch den Erfolg der Klage im Berufungsverfahren beseitigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 9).

  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Möglichkeit einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahreignung rechtfertigt grundsätzlich auch die Anordnung oder Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6).

    Darüber hinaus sprechen sowohl der beim Antragsteller gemessene THC-Wert von über 3, 0 ng/ml (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 29. März 2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 21) als auch der Umstand, dass der Antragsteller auch aktuell (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 5) mit Cannabis angetroffen wurde, gegen die vom Antragsteller vorgetragene Behauptung, dass er zwischenzeitlich abstinent geworden sei.

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Der Senat ist in seinem Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:231014U3C3.13.0] - (Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 15 und 36) davon ausgegangen, dass auch das einmalige Führen eines Kraftfahrzeuges mit einem THC-Wert, bei dem die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt, ohne dass vorher noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen wäre (§ 11 Abs. 7 FeV).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, in Fällen einer einmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss könne zwar die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet, nicht aber ohne weitere Aufklärung von einer fehlenden Fahreignung ausgegangen werden (a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 2017 - 10 S 328/17 - VRS 132, 87 ff.; OVG Münster, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2017 - 12 ME 49/17 - Blutalkohol 54, 274 f.), wirft jedoch neuen grundsätzlichen Klärungsbedarf auf.
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Grundverfügung allein kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht tragen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - NJW 2010, 2268 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; aufschiebende Wirkung; Fortdauer der;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Der Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO ist nicht fristgebunden; eine Frist ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Begriff der Fortdauer (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, in Fällen einer einmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss könne zwar die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet, nicht aber ohne weitere Aufklärung von einer fehlenden Fahreignung ausgegangen werden (a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 2017 - 10 S 328/17 - VRS 132, 87 ff.; OVG Münster, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2017 - 12 ME 49/17 - Blutalkohol 54, 274 f.), wirft jedoch neuen grundsätzlichen Klärungsbedarf auf.
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2017 - 12 ME 49/17

    Ansehen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Einnahme gelegentlich

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, in Fällen einer einmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss könne zwar die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet, nicht aber ohne weitere Aufklärung von einer fehlenden Fahreignung ausgegangen werden (a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 2017 - 10 S 328/17 - VRS 132, 87 ff.; OVG Münster, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2017 - 12 ME 49/17 - Blutalkohol 54, 274 f.), wirft jedoch neuen grundsätzlichen Klärungsbedarf auf.
  • VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Darüber hinaus sprechen sowohl der beim Antragsteller gemessene THC-Wert von über 3, 0 ng/ml (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 29. März 2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 21) als auch der Umstand, dass der Antragsteller auch aktuell (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 5) mit Cannabis angetroffen wurde, gegen die vom Antragsteller vorgetragene Behauptung, dass er zwischenzeitlich abstinent geworden sei.
  • BVerwG, 22.02.2018 - 3 VR 1.17

    Inhalt und Reichweite des Grundrechtsschutzes der unternehmerischen

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Vorschrift ist aber berichtigend dahin auszulegen, dass "das Rechtsmittelgericht" auf Antrag entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 3 VR 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:220218B3VR1.17.0] - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 10 ME 31/24

    Antragsbefugnis; Dringlichkeitsgründe; Einzahlungslimit; Gefahrenabwehrrecht;

    Die Anordnung bezieht sich auf eine Besonderheit in zeitlicher Hinsicht und unterscheidet sich inhaltlich vom Interesse am Erlass des Grundverwaltungsakts (BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 VR 1.18 -, juris Rn. 24).

    Gleichwohl können gerade auch im Bereich des Gefahrenabwehrrechts, wie hier zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.4.2023 - 3 M 6/23 -, juris Rn. 18), die sich aus der Ermächtigungsgrundlage ergebenden Gesichtspunkte für den Erlass des Verwaltungsakts und die Dringlichkeitsgründe für die Vollziehbarkeitsanordnung (teilweise) identisch sein (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.2023 - 3 M 87/23 -, juris Rn. 42, 44, 55; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.8.2022 - 1 M 441/22 OVG -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29.8.2023 - OVG 1 S 56/23 -, juris Rn. 21, und vom 5.5.2020 - OVG 6 S 5/20 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, juris Rn. 30; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2012 - 13 B 986/12 -, juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 VR 1/18 -, juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 -, juris Rn. 6; Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 80 Rn. 209 f., 248; Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 46).

    Denn aus der Natur der Sache ergibt sich, dass bei vergleichbaren Sachverhalten vergleichbare oder gleiche Gründe den Sofortvollzug erforderlich machen können, so etwa, wenn eine weitere Teilnahme einer Person am Straßenverkehr durch Erlass einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen werden soll (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 VR 1/18 -, juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23

    Widerruf Mietwagen Zuverlässigkeit Geschäftsführer Geschäftsführerwechsel Zäsur

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Januar 2020 - 2 BvR 690/19 -, InfAuslR 2020, 187 = juris, Rn. 16, und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = juris, Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 5. November 2018 - 3 VR 1.18 -, DVBl. 2019, 495 = juris, Rn. 24; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 - 13 B 1153/21 -, juris, Rn. 24, und vom 13. August 2021 - 13 B 1403/20 -, NWVBl. 2022, 75 = juris, Rn. 14 f., m. w. N.; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/ders., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 761.
  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 11 CS 23.1451

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads in erheblich

    Die Möglichkeit einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahreignung rechtfertigt grundsätzlich die Anordnung oder Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung (vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2018 - 3 VR 1.18 - ZfSch 2019, 115 Rn. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24

    Interpretation eines Klammerzusatzes in einer Anordnung, ein

    Dem Schutz der Allgemeinheit vor der Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr kommt eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2018 - 3 VR 1/18 - juris Rn. 25).
  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 2 K 2644/23

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung einer

    Vielmehr muss darüber hinaus ein besonderes Vollzugsinteresse bestehen, welches die einstweilige Zurückstellung des Suspensivinteresses des Betroffenen rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 = juris Rn. 12; BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 3 VR 1.18 -, Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 19 = juris Rn. 24; vgl.).

    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss daher den sofortigen Entzug dieser Berechtigung und damit verbundene Erschwernisse in seiner Lebensführung wie unter anderem auch negative berufliche Folgen hinnehmen, wenn - wie hier - hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daher von seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr für Dritte ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, DVBl. 2002, 1265 = juris Rn. 51 f.; BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 3.17 -, BayVBl 2019, 279 = juris Rn. 25; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 -, Blutalkohol 60, 178 = juris Rn. 12; VG Schwerin, Beschl. v. 23.12.2021 - 6 B 1698/21 SN -, juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 13 S 2057/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen acht oder mehr Punkten - keine

    Die bei offenen Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung, bei der dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs eine erhebliche Bedeutung zukommt, gebietet es grundsätzlich nicht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Fahrerlaubnisentziehung anzuordnen (§ 4 Abs. 9 StVG), solange gravierende Zweifel an der Fahreignung bestehen, die zu einer Erhöhung des Gefahrenpotentials bei einer Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18 - juris Rn. 22 ff.; Beschluss des Senats vom 03.12.2021 - 13 S 3408/21 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 28.03.2019 - 11 CS 18.2127 - juris Rn. 18, 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe; Verwirkung von Rügen gegen die

    Wegen der von der Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Kraftfahrers ausgehenden erheblichen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer und der hieraus resultierenden besonderen Bedeutung, die dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 - juris Rn. 25 f.; BayVGH, Beschluss vom 03.06.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 11), kann selbst dann nichts anderes gelten, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde pflicht- bzw. rechtswidrig weigern würde, die Nachholung der Begutachtung im Widerspruchsverfahren zu ermöglichen; ob in einem solchen Fall Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht kommt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 08.10.2021 - 4 L 286/21 - juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; psychische

    Daher ist auch bei offensichtlicher Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs in der Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO stets zu prüfen, ob das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung im Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (zur Ausweisung eines Ausländers: BVerfG, Beschl. v. 12. September 1995 - 2 BvR 1179//95 -, juris Rn. 47; zur Entziehung der Fahrerlaubnis: BVerwG, Beschl. v. 5. November 2018 - 3 VR 1.18 -, juris Rn. 24).

    Bestehen die Zweifel an seiner Fahreignung hingegen fort, gebietet es die anzustellende Interessenabwägung nicht, die Wiederherstellung und Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der vom Antragsteller erhobenen Anfechtungsklage gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis anzuordnen (BVerwG, Beschl. v. 5. November 2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 -, juris Rn. 22 ff.).

  • VGH Hessen, 18.03.2024 - 8 B 56/22
    Mit dieser Argumentation übersieht sie, dass gerade auch im Bereich des Gefahrenabwehrrechts, wie hier zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.4.2023 - 3 M 6/23 -, juris), die sich aus der Ermächtigungsgrundlage ergebenden Gesichtspunkte für den Erlass des Verwaltungsakts und die Dringlichkeitsgründe für die Vollziehbarkeitsanordnung (teilweise) identisch sein können (so die ganz überwiegende oberverwaltungsrechtliche Rspr., vgl. insofern OVG Niedersachsen a.a.O. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 VR 1/18 - unter Bezugnahme auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - Schoch in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 80 Rn. 209 f., 248; Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 46).
  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Methamphetamin)

    Die Möglichkeit einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahreignung rechtfertigt demnach grundsätzlich auch die Anordnung oder Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007, a.a.O. Rn. 6; BVerwG, B.v. 5.11.2018 - 3 VR 1/18 u.a. - ZfSch 2019, 115 Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2021 - 13 B 1403/20

    Verpflichtung zur Erklärung des Einvernehmens zur Festlegung von

  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984

    Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken

  • VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930

    Wasserrechtliche Anordnung zur Abgabe einer Restwassermenge beim Betrieb einer

  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.2019 - 10 S 1928/18

    Trennungsvermögen, Grenzwert

  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2019 - 9 L 2289/18

    Cannabis, offene Erfolgsaussicht, Fahreignung, Interessenabwägung

  • VG München, 02.06.2022 - M 2 S 22.1725

    Duldungsanordnung, Unbefristete Pflicht zur Duldung einer bereits vorhandenen

  • BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 30.18

    Rücknahme der Erteilung einer Dienstfahrerlaubnis wegen fehlenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2019 - 1 B 719/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Kürzung der Versorgungsbezüge;

  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei behaupteter unwillentlicher Einnahme

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
  • VG Bayreuth, 17.07.2019 - B 1 S 19.565

    Fahreignungszweifel auf Grund des Verdachts der Einnahme von Crystal

  • VG München, 19.08.2021 - M 2 S 21.3494

    Verpflichtung zum Heckenrückschnitt, Sofortvollzug

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