Rechtsprechung
BVerwG, 06.03.1957 - VI B 56.56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,3525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.10.1955 - V A 74/55
- BVerwG, 06.03.1957 - VI B 56.56
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.03.1957 - VI B 56.56
Zu Unrecht nimmt der Kläger an, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 114.53 - (BVerwGE 2, 10) ab, in dem ausgeführt ist, daß Rechte und Rechtsstellungen, die ein Beamter wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus nur zu früh erlangt hat, die er aber spätestens bis zum 8. Mai 1945 auch unter normalen Umständen erlangt haben würde, nicht gänzlich, sondern nur um den Zeitraum unberücksichtigt bleiben, um den sie zu früh begründet worden sind. - BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1957 - VI B 56.56
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 13. Januar 1956 (BVerwGE 3, 88) entschieden, daß die oberste Dienstbehörde bei Anwendung des § 7 Abs. 1 - zweite Alternative - G 131 weder verpflichtet noch berechtigt ist, eine Rechtsstellung zu berücksichtigen, die der betroffene Beamte bis zum 8. Mai 1945 zu keiner Zeit innegehabt hat, die er aber bei normalem Verlauf seiner Dienstlaufbahn voraussichtlich erreicht haben würde. - BVerwG, 09.02.1955 - II C 223.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.03.1957 - VI B 56.56
Das Bundesverwaltungsgericht hat - wie in dem Berufungsurteil zutreffend erwähnt ist - bereits geklärt, daß § 7 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307) - G 131 - grundsätzlich auch auf Wahlbeamte anwendbar ist (vgl.Urteil vom 9. Februar 1955 - BVerwG II C 223.54 - in DVBl. 1955, 598).