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   BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14   

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BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14 (https://dejure.org/2015,24477)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.2015 - 5 PB 15.14 (https://dejure.org/2015,24477)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 2015 - 5 PB 15.14 (https://dejure.org/2015,24477)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 2 BPersVG, § 92a S 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 3 ArbGG
    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 2 BPersVG, § 92a S 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 3 ArbGG
    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Darlegung einer Divergenz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Mitwirkung des Personalrates bei der Auflösung einer Dienststelle

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Darlegung einer Divergenz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Mitwirkung des Personalrates bei der Auflösung einer Dienststelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.02.2006 - 6 P 4.05

    Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung;

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    Soweit der Antragsteller im Zusammenhang mit der hier in Rede stehenden Frage auf die von dem Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2003 - 6 P 15.01 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 4, vom 24. Februar 2006 - 6 P 4.05 - Buchholz 251.91 § 77 SächsPersVG Nr. 1 und vom 9. September 2010 - 6 PB 12.10 - Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 1) eingeht, genügt dies nicht dem Darlegungsgebot.

    Im Ergebnis nichts Anderes gilt, soweit der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2006 - 6 P 4.05 - (Buchholz 251.91 § 77 SächsPersVG Nr. 1) in der angegriffenen Entscheidung auch im Zusammenhang mit der Frage zitiert wird, ob die Einführung des Basisdienstes eAkte im Wege einer "Hilfskonstruktion oder einer Zurechnung" als Maßnahme der Geschäftsführung des Jobcenters angesehen werden könne (BA S. 13 Abs. 2).

    Der Antragsteller ist der Auffassung, der angefochtene Beschluss weiche von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 6 P 4.05 - (Buchholz 251.91 § 77 SächsPersVG Nr. 1) ab, weil das Oberverwaltungsgericht angenommen habe, ein Beteiligungsrecht für die Personalvertretung scheide grundsätzlich aus, wenn die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme von einer anderen Stelle als der Dienststellenleitung getroffen wird, hier von der Bundesagentur für Arbeit, auch, wenn die tatsächliche Durchführung der Maßnahme der Zustimmung der Dienststellenleitung bedürfe (vgl. Beschwerdebegründung S. 12).

    Das gelte, obwohl hier die Voraussetzungen des § 82 BPersVG bzw. § 87 SächsPersVG schon deshalb nicht vorlägen, weil die beteiligten Entscheidungsträger nicht demselben Geschäftsbereich angehörten (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 6 P 4.05 - Buchholz 251.91 § 77 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 13).

  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).Gemessen daran kommt die Zulassung der Beschwerde nicht in Betracht.

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    Rügt der Beschwerdeführer - wie hier - das Übergehen eines Vortrags, muss er konkret im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen die Vorinstanz übergangen haben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3; BAG, Beschluss vom 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - NJW 2009, 461 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.2012 - 6 PB 27.11

    Ortskräfte; militärische Dienststellen der Bundeswehr in einem anderen

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    Im Verfahren wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde sind nur die in § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO genannten absoluten Revisionsgründe und die Verletzung rechtlichen Gehörs der Verfahrensrüge zugänglich (§ 72 Abs. 2 Nr. 3, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - NVwZ 2007, 714 Rn. 9 und vom 9. März 2012 - 6 PB 27.11 - Buchholz 250 § 91 BPersVG Nr. 1 Rn. 14).
  • BVerwG, 09.09.2010 - 6 PB 12.10

    Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Überwachung von Beschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    Soweit der Antragsteller im Zusammenhang mit der hier in Rede stehenden Frage auf die von dem Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2003 - 6 P 15.01 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 4, vom 24. Februar 2006 - 6 P 4.05 - Buchholz 251.91 § 77 SächsPersVG Nr. 1 und vom 9. September 2010 - 6 PB 12.10 - Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 1) eingeht, genügt dies nicht dem Darlegungsgebot.
  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    Rügt der Beschwerdeführer - wie hier - das Übergehen eines Vortrags, muss er konkret im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen die Vorinstanz übergangen haben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3; BAG, Beschluss vom 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - NJW 2009, 461 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06

    Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    Im Verfahren wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde sind nur die in § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO genannten absoluten Revisionsgründe und die Verletzung rechtlichen Gehörs der Verfahrensrüge zugänglich (§ 72 Abs. 2 Nr. 3, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - NVwZ 2007, 714 Rn. 9 und vom 9. März 2012 - 6 PB 27.11 - Buchholz 250 § 91 BPersVG Nr. 1 Rn. 14).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 15.01

    Begriff der Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn;

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    Soweit der Antragsteller im Zusammenhang mit der hier in Rede stehenden Frage auf die von dem Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2003 - 6 P 15.01 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 4, vom 24. Februar 2006 - 6 P 4.05 - Buchholz 251.91 § 77 SächsPersVG Nr. 1 und vom 9. September 2010 - 6 PB 12.10 - Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 1) eingeht, genügt dies nicht dem Darlegungsgebot.
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
    Eine solche Divergenz kann auch dann anzunehmen sein, wenn beide Entscheidungen auf der Grundlage von verschiedenen, aber inhaltsgleichen Rechtsnormen ergangen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PB 10.03 - Buchholz 251.2 § 91 BlnPersVG Nr. 2 S. 1 f.).
  • BVerwG, 10.05.2017 - 5 PB 5.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Im Verfahren wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde sind nur die in § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO genannten absoluten Revisionsgründe und die Verletzung rechtlichen Gehörs der Verfahrensrüge zugänglich (§ 72 Abs. 2 Nr. 3, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG; vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. August 2015 - 5 PB 15.14 - juris Rn. 18 m.w.N.).
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