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BVerwG, 07.08.1986 - 2 B 76.86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geschäftsverteilung - Zustimmung des Richterrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 24.10.1984 - 2 K 287/84
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1986 - 12 A 226/85
- BVerwG, 07.08.1986 - 2 B 76.86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1215
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 2 B 76.86
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73
Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte - …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 2 B 76.86
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Verteilung der richterlichen Aufgaben durch das Präsidium nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt (BVerwGE 50, 11 [BVerwG 28.11.1975 - VII C 47/73]) und daß die Geschäftsverteilung eine Tätigkeit betrifft, die das Gesetz dem aus unabhängigen Richtern bestehenden Präsidium als richterliches Geschäft zugewiesen hat und die unter dem Schutz des Art. 97 Abs. 1 GG steht (vgl. BGHZ 46, 147 [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/66]; Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 47.73 - ); die Zuweisung anderer richterlicher Geschäfte durch den Geschäftsverteilungsplan ist daher mit einer Umsetzung nicht vergleichbar. - BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/66
Geschäftsverteilung durch das Präsidium eines Gerichts und Dienstaufsicht
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 2 B 76.86
Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Verteilung der richterlichen Aufgaben durch das Präsidium nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt (BVerwGE 50, 11 [BVerwG 28.11.1975 - VII C 47/73]) und daß die Geschäftsverteilung eine Tätigkeit betrifft, die das Gesetz dem aus unabhängigen Richtern bestehenden Präsidium als richterliches Geschäft zugewiesen hat und die unter dem Schutz des Art. 97 Abs. 1 GG steht (vgl. BGHZ 46, 147 [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/66]; Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 47.73 - ); die Zuweisung anderer richterlicher Geschäfte durch den Geschäftsverteilungsplan ist daher mit einer Umsetzung nicht vergleichbar. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 2 B 76.86
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86
Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des …
Schon diese Geschäftsverteilung ist vom Gesetz dem aus unabhängigen Richtern bestehenden Präsidium als richterliches Geschäft zugewiesen, steht unter dem Schutz des Art. 97 Abs. 1 GG (vgl. BGHZ 46, 147 ; Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 47.73 - ; Beschluß vom 7. August 1986 - BVerwG 2 B 76.86 -) und erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Präsidiums (BVerwGE 50, 11 ; Beschluß vom 30. Mai 1986 - BVerwG 2 B 56.86 -). - OVG Bremen, 23.12.1988 - 2 N 1/88
Beihilfe; Bemessungssatz für Kinder
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
Recht der Richter; Recht der Richter; Gerichtspräsidium; Beteiligungsfähigkeit; …
Über die Richteröffentlichkeit wie auch über das übrige Verfahren im Präsidium entscheidet das Präsidium durch Mehrheitsbeschluss in richterlicher Unabhängigkeit (BGH Dienstgericht des Bundes, U. v. 07.04.1995 - RiZ (R) 7/94 - , NJW 1995, 2494;… Kissel, a.a.O., § 21 e Rn 125; generell zur richterlichen Unabhängigkeit von Präsidiumsmitgliedern: BGHZ 46, 147, 149; BVerwGE 50, 11, 13; B. v. 07.08.1986 - 2 B 76.86 -, bei Buchh. - BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse einer Behörde hinsichtlich indirekter …
Es besteht auch keine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1986 (2 B 76.86 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 16) und dem Urteil vom 22. Januar 1985 (…9 C 902.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 13 = juris Rn. 8) sowie dem Urteil vom 28. November 1975 (7 C 47.73 - BVerwGE 50, 11 ). - VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 206/03
Recht der Richter; Recht der Richter; Antragsbefugnis; Dienstaufsicht; …
Die Verteilung der richterlichen Aufgaben durch das Präsidium erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen in richterlicher Unabhängigkeit (BVerwGE 50, 11 ff.; B. v. 07.08.1986 - 2 B 76.86 -, bei Buchh. 300 § 21e GVG Nr. 16 m.w.N.) durch Mehrheitsentscheidung.