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   BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99   

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BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99 (https://dejure.org/1999,2619)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 9 B 474.99 (https://dejure.org/1999,2619)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 9 B 474.99 (https://dejure.org/1999,2619)
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
    Auch in seiner späteren Rechtsprechung hat der Senat daran festgehalten, daß nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung politische Verfolgung ist, sondern daß es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen "wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen" (Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 3.95 - Buchholz aaO. Nr. 180 = NVwZ-RR 1996, 602; ebenso das Urteil vom selben Tage - BVerwG 9 C 75.95 - Buchholz aaO. Nr. 181 = InfAuslR 1996, 225).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
    Auch in seiner späteren Rechtsprechung hat der Senat daran festgehalten, daß nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung politische Verfolgung ist, sondern daß es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen "wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen" (Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 3.95 - Buchholz aaO. Nr. 180 = NVwZ-RR 1996, 602; ebenso das Urteil vom selben Tage - BVerwG 9 C 75.95 - Buchholz aaO. Nr. 181 = InfAuslR 1996, 225).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
    In dem Urteil vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 30.85 - (Buchholz aaO. Nr. 39) heißt es - unter Hinweis auf das Urteil vom 12. Februar 1985 - noch deutlicher, daß politische Verfolgung gegeben sein kann, wenn die Wiedereinreise verweigert wird, sofern der darin liegenden Entziehung des Aufenthaltsrechts "politische Motive .
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
    Die Beschwerde beruft sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30), wonach Ausbürgerung oder sonstige Aussperrung vom Staatsgebiet regelmäßig politische Verfolgung darstelle; hiervon weiche das Urteil des Berufungsgerichts mit seiner Auffassung ab, die als möglich unterstellte Versagung einer Rückkehrerlaubnis der Klägerin nach Kuba sei keine politische Verfolgung, da sie nicht an asylerhebliche Merkmale anknüpfe.
  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung;

    Diese Rechtsprechung ist in einem Beschluss vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 474.99 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224) bestätigt worden, der die De-facto-Ausbürgerung einer Kubanerin nach Überschreiten der genehmigten Aufenthaltsfrist im Ausland betraf.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 327/03

    Staatenlose Kurden aus Syrien

    Ist dies nicht der Fall und wird einem Ausländer, dem die Wiedereinreise durch denjenigen Staat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aus Gründen versagt, die mit den nach Art. 16 a GG asylerheblichen Merkmalen in keinem Zusammenhang stehen, kann er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.10.1985 - 9 C 30.85 - NVwZ 1986, 759 zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a. F.; s. ferner BVerwG, Beschl. v. 7.12.1999 - 9 B 474.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224) somit auch dann nicht als Asylberechtigter anerkannt werden, wenn ihm in seinem bisherigen Heimatstaat die Gefahr politischer Verfolgung droht.

    Ebenso wie in den Fällen der Ausbürgerung eines Staatsangehörigen, die als solche regelmäßig eine politische Verfolgung beinhaltet - ohne dass insoweit allerdings eine "Regelvermutung" besteht (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1999, a. a. O.) - und in diesen Fällen den Asyltatbestand selbst dann erfüllt, wenn der Betroffene nicht in sein Heimatland zurückkehren kann, lässt sich grundsätzlich auch bei einem Staatenlosen, dem die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billigung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Art. 1 A Nr. GK hatte, nicht ausschließen, dass der darin liegenden Entziehung seines Aufenthaltsrechts politische Motive im Sinne des Asyltatbestandes zugrunde liegen, mithin die Verweigerung der Wiedereinreise auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.2.1985, Buchholz 402.25 § 1 AsyIVfG Nr. 30 = NVwZ 1985, 589; BVerwG, Urt. v. 15.10.1985, a. a. O.; BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674 = NJW 1983, 2782 L).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist geklärt, dass "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen (ebenfalls) politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG darstellen können, wenn sie wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1995 - 5 C 3.95 - NVwZ-RR 1996, S. 602 [zur Ausbürgerung von türkischen Staatsangehörigen yezidischen Glaubens wegen Wehrdienstentziehung]; Urt. v. 12.2.1985 - 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 = NVwZ 1985, S. 589; Urt. v. 15.10.1985 - 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39 = NVwZ 1986, S. 759; Beschl. v. 7.12.1999 - 9 B 474.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2006 - 3 L 315/03

    Syrien, Kurden, Staatenlose, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit,

    Ist dies nicht der Fall und wird einem Ausländer, dem die Wiedereinreise durch denjenigen Staat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aus Gründen versagt, die mit den nach Art. 16 a GG asylerheblichen Merkmalen in keinem Zusammenhang stehen, kann er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.10.1985 - 9 C 30.85 - NVwZ 1986, 759 zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a. F.; s. ferner BVerwG, Beschl. v. 7.12.1999 - 9 B 474.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224) somit auch dann nicht als Asylberechtigter anerkannt werden, wenn ihm in seinem bisherigen Heimatstaat die Gefahr politischer Verfolgung droht.

    Ebenso wie in den Fällen der Ausbürgerung eines Staatsangehörigen, die als solche regelmäßig eine politische Verfolgung beinhaltet - ohne dass insoweit allerdings eine "Regelvermutung" besteht (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1999, a. a. O.) - und in diesen Fällen den Asyltatbestand selbst dann erfüllt, wenn der Betroffene nicht in sein Heimatland zurückkehren kann, lässt sich grundsätzlich auch bei einem Staatenlosen, dem die Wiedereinreise durch denjenigen Staat verweigert wird, in dem er mit dessen Billi-.

    gen yezidischen Glaubens wegen Wehrdienstentziehung]; Urt. v. 12.2.1985- 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 = NVwZ 1985, S. 589; Urt. v. 15.10.1985 - 9 C 30.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39 = NVwZ 1986, S. 759; Beschl. v. 7.12.1999 - 9 B 474.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224).

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