Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,44667
BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23 (https://dejure.org/2023,44667)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2023 - 9 C 1.23 (https://dejure.org/2023,44667)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 9 C 1.23 (https://dejure.org/2023,44667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,44667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 43 Abs. 1; FlurbG § ... 58 Abs. 1 Satz 2, § 61 Satz 1 und 2, § 87, § 88 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 4 Satz 3 und 4; VwVfG NRW § 43 Abs. 1 Satz 1, § 74 Abs. 4 und 5, § 75 Abs. 4 Satz 1 und 2 Halbs. 1 und 2, § 77 Satz 1; StrWG NRW § 25 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 38 Abs. 1 Satz 4, Abs. 8 Satz 1 und Abs. 11 Satz 1, § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1
    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • rewis.io

    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • ibr-online

    Beginn der Plandurchdurchführung vor Unanfechtbarkeit?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 -âEURŒ BVerwGE 135, 110 Rn. 12; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 6).

    Es besteht ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht, soweit der effektive Schutz der Grundrechte dies erfordert (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 13 m. w. N.; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Die finanziellen Aufwendungen des Grunderwerbs lassen regelmäßig den Schluss zu, dass das Vorhaben ernsthaft in Angriff genommen werden soll (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 -âEURŒ BVerwGE 135, 110 Rn. 14).

    Dies gilt nicht nur in Fällen eines freihändigen Erwerbs (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 15), sondern auch, wenn die benötigten Grundstücke dem Vorhabenträger wie hier in einem Unternehmensflurbereinigungsverfahren (§§ 87 ff. FlurbG) durch den Flurbereinigungsplan zugeteilt worden sind (§ 58 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 88 Nr. 4 Satz 3 FlurbG) und der neue Rechtszustand auf Grund der Anordnung der Ausführung des unanfechtbaren Flurbereinigungsplans durch die Flurbereinigungsbehörde eingetreten ist (§ 61 Satz 1 und 2 FlurbG).

    Für die Erkennbarkeit genügt vielmehr der durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Auskunftsanspruch der durch den Plan betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 âEURŒ- 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 13; Beschluss vom 26. November 2020 âEURŒ- 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

  • BVerwG, 26.11.2020 - 7 B 9.20

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aus § 75 Abs. 4 ThürVwVfG

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 -âEURŒ BVerwGE 135, 110 Rn. 12; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 6).

    Es besteht ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht, soweit der effektive Schutz der Grundrechte dies erfordert (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 13 m. w. N.; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Für die Erkennbarkeit genügt vielmehr der durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Auskunftsanspruch der durch den Plan betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 âEURŒ- 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 13; Beschluss vom 26. November 2020 âEURŒ- 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Mit der gesetzlich vorgesehenen zeitlichen Begrenzung soll insoweit eine übermäßige Bindung der vom Plan Betroffenen, aber auch der beteiligten Behörden verhindert werden (BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

  • BVerwG, 25.03.2009 - 8 C 1.09

    Rechtsverhältnis; feststellungsfähig; streitig; konkret; Annahmeverbot;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Unter einem Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 147 Rn. 15 und vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 - âEURŒBVerwGE 136, 75 Rn. 32, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Unter einem Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 147 Rn. 15 und vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 - âEURŒBVerwGE 136, 75 Rn. 32, jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht