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   BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91   

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BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91 (https://dejure.org/1992,11939)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1992 - 9 B 134.91 (https://dejure.org/1992,11939)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1992 - 9 B 134.91 (https://dejure.org/1992,11939)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung des Asylantragsbegriffs - Erweiterung des Streitgegenstandes kraft Gesetzes - Verhältnis von § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes (AuslG) zu Art. 16 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes (GG) und den Genfer Konvention - Verpflichtung der Tatsachengerichte zur Entscheidung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91
    Insoweit ist die von ihr erhobene Grundsatzrüge zwar unbegründet geworden, denn nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - ist in den vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bis zum 31. Dezember 1990 entschiedenen und noch bei Gericht anhängigen Asylverfahren durch die Erweiterung des Asylantragsbegriffs in § 7 Abs. 1 AsylVfG und die in § 12 Abs. 6 AsylVfG getroffene Regelung kraft Gesetzes eine Erweiterung des Streitgegenstandes eingetreten mit der Folge, daß auch in diesen Verfahren von Amts wegen nicht nur über das Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern zugleich auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden ist.

    In seinem Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - hat der erkennende Senat bereits ausgeführt, daß die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG einerseits und des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG andererseits deckungsgleich sind, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft.

    Da die Beschwerde das Urteil des Berufungsgerichts nicht angegriffen hat, soweit in diesem ein Anspruch des Beigeladenen auf Anerkennung als Asylberechtigter verneint worden ist, war der Streitwert gemäß §§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 GKG auf 3.000 DM festzusetzen (vgl. Streitwertbeschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 -).

  • BVerwG, 24.03.1992 - 9 B 271.91

    Bestehen einer Verpflichtung der Tatsachengerichte zur Entscheidung über das

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154 und vom 24. März 1992 - BVerwG 9 B 271.91 -).
  • BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Allgemeines Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91
    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß § 3 Abs. 1 AsylVfG die Geltendmachung von unmittelbar aus der Genfer Konvention hergeleiteten Ansprüchen nicht ausschließt (vgl. Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254), solchen Ansprüchen nach der Genfer Konvention aber außerhalb des Anerkennungsverfahrens nach dem Asylverfahrensgesetz Geltung verschafft werden muß (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154 und vom 24. März 1992 - BVerwG 9 B 271.91 -).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91
    Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zum Verhältnis zwischen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und der Genfer Konvention bereits wiederholt entschieden, daß sich der von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht näher abgegrenzte Begriff der politischen Verfolgung in enger Anknüpfung an den Regelungsgehalt des Art. 1 A Nr. 2 GK näher bestimmt, zugleich aber auch betont, daß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht ausschließt, daß auch andere als die in Art. 1 A Nr. 2 GK ausdrücklich genannten Merkmale asylbegründend sein können, wenn sie zum Anknüpfungs- und Bezugspunkt für Verfolgungsmaßnahmen genommen werden (Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154 und vom 24. März 1992 - BVerwG 9 B 271.91 -).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1992 - 9 B 134.91
    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß § 3 Abs. 1 AsylVfG die Geltendmachung von unmittelbar aus der Genfer Konvention hergeleiteten Ansprüchen nicht ausschließt (vgl. Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254), solchen Ansprüchen nach der Genfer Konvention aber außerhalb des Anerkennungsverfahrens nach dem Asylverfahrensgesetz Geltung verschafft werden muß (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
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