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   BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09   

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BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09 (https://dejure.org/2010,18271)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2010 - 1 WB 9.09 (https://dejure.org/2010,18271)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2010 - 1 WB 9.09 (https://dejure.org/2010,18271)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 VwGO, § 82 SG, § 17 WBO
    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem Verwaltungsrechtsweg; hochschulrechtliche Streitigkeit; Universität der Bundeswehr

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zum Überschreiten der Höchststudienzeit für ein Studium an der Universität der Bundeswehr - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Klagen der Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis - Abgrenzung zwischen truppendienstlicher Angelegenheit und ...

  • rewis.io

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem Verwaltungsrechtsweg; hochschulrechtliche Streitigkeit; Universität der Bundeswehr

  • ra.de
  • rewis.io

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem Verwaltungsrechtsweg; hochschulrechtliche Streitigkeit; Universität der Bundeswehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung zum Überschreiten der Höchststudienzeit für ein Studium an der Universität der Bundeswehr; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Klagen der Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis; Abgrenzung zwischen truppendienstlicher Angelegenheit und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04

    Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998);

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - m.w.N. ).

    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71

    Erhebung der Anfechtungsklage nach Bestehen der Wiederholungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09
    Die örtliche Zuständigkeit bemisst sich nicht nach § 52 Nr. 4 VwGO, sondern nach § 52 Nr. 2 VwGO, weil der vom Antragsteller geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum Überschreiten der Höchststudienzeit nach hochschulrechtlichen Vorschriften und nicht nach den besonderen Bestimmungen seines früheren Wehrdienstverhältnisses zu beurteilen ist (vgl. für die entsprechende Zuständigkeitsproblematik bei der Anfechtung einer Prüfungsentscheidung im Zweiten Juristischen Staatsexamen Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG 7 C 22.71 - BVerwGE 40, 205 = Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 17.03.2009 - 1 WB 77.08

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem Rechtsweg zu

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09
    Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. Beschluss vom 17. März 2009 - BVerwG 1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 = NVwZ-RR 2009, 541).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08

    Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09
    So hat der Senat seine Zuständigkeit beispielweise für Streitigkeiten über die Zulassung von Soldaten zu einer Hochschulausbildung dann bejaht, wenn die Zulassung wegen eines fehlenden dienstlichen Interesses an der vom Soldaten gewünschten Ausbildung abgelehnt wurde; denn Gegenstand ist in diesem Fall nicht die Erfüllung hochschulrechtlicher Studienvoraussetzungen, sondern die truppendienstliche Verwendung des Soldaten (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 = NZWehrr 2008, 259 und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 48 ).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09
    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 - m.w.N. und vom 6. April 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08

    Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09
    So hat der Senat seine Zuständigkeit beispielweise für Streitigkeiten über die Zulassung von Soldaten zu einer Hochschulausbildung dann bejaht, wenn die Zulassung wegen eines fehlenden dienstlichen Interesses an der vom Soldaten gewünschten Ausbildung abgelehnt wurde; denn Gegenstand ist in diesem Fall nicht die Erfüllung hochschulrechtlicher Studienvoraussetzungen, sondern die truppendienstliche Verwendung des Soldaten (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 = NZWehrr 2008, 259 und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 48 ).
  • VG München, 27.09.2010 - M 3 K 08.951

    Prüfungsbescheid; Höchststudiendauer; Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09
    Hiergegen hat der Antragsteller nach erfolglosem Widerspruch Klage zum Verwaltungsgericht M. erhoben (Az.: M 3 K 08.951), über die noch nicht entschieden ist.
  • BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09

    Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten; Beschwerde gegen Entscheidung

    Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - , vom 17. März 2009 - BVerwG 1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 -).

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung bzw. der truppendienstlichen Unterstellung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 17. März 2009 a.a.O. und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 14.09

    Elternzeit; Elternzeit für Soldaten; Rechtsweg; materielle Ausschlussfrist;

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - m.w.N. und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 -).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 13.09

    Keine Antragsfrist für restliche Elternzeit für vor dem 14. Februar 2009 geborene

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - m.w.N. und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 -).
  • BVerwG, 26.04.2011 - 2 WDB 2.11

    Beschwerde gegen Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten; weitere Beschwerde;

    Etwas anderes gilt aber bei nicht die Sache selbst betreffenden und nicht verfahrensbeendenden Entscheidungen (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - juris Rn. 32 ff. ) zu denen nach der ständigen Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats, der der beschließende Senat folgt, auch Verweisungen an das zuständige Gericht gehören (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2006 a.a.O., vom 17. März 2009 - BVerwG1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 Rn. 26 und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 - Rn. 13 ).
  • BVerwG, 19.06.2014 - 1 WB 8.14

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Genehmigung eines Studiums der Zahnmedizin als

    Das hat den Senat veranlasst, in einem Rechtsstreit über die Genehmigung des Überschreitens der Höchststudienzeit die entsprechende Entscheidung des originär zuständigen Prüfungsausschusses, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung erfolgen musste, nicht als truppendienstliche Maßnahme einzustufen (Beschluss vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 78 Rn. 18 ff. = NZWehrr 2010, 159).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 WDB 3.11

    Verweisung eines Verfahrens an das zuständige Truppendienstgericht durch einen

    Etwas anderes gilt aber bei nicht die Sache selbst betreffenden und nicht verfahrensbeendenden Entscheidungen (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - Rn. 33 f. < insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 450.1 § 21 WBO Nr. 3>) zu denen nach der ständigen Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats, der der beschließende Senat folgt, auch Verweisungen an das zuständige Gericht gehören (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - a.a.O., vom 17. März 2009 - 1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 - Rn.13 ).
  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WB 40.12
    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - m.w.N. , vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 78, Rn. 14 = NZWehrr 2010, 159 und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09, Rn. 19 -).
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