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   BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23   

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https://dejure.org/2024,2293
BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23 (https://dejure.org/2024,2293)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2024 - 2 B 16.23 (https://dejure.org/2024,2293)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - 2 B 16.23 (https://dejure.org/2024,2293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Dienstbezüge eines Beamten wegen Schlechterfüllung der Koordinationsaufgaben und Personalführungsaufgaben; Berechnung der Dauer eines Disziplinarverfahrens

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4; vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9, vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 5).

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3).

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4; vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9, vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Zugrundelegung der in einem anderen gesetzlich geregelten Verfahren getroffenen

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4; vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9, vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 01.03.2023 - 2 B 33.22

    Rechtmäßigkeit einer am Ende der Probezeit erstellten dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gebietet dem Gericht nicht, bei der Würdigung der Sach- und Rechtslage den Ansichten der Beteiligten zu folgen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2010 - 2 B 12.10 - juris Rn. 2 und vom 1. März 2023 - 2 B 33.22 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11

    Beamtenernennung; Einstellungsaltersgrenze; Beurteilungszeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23
    Aus der Beschwerdebegründung muss sich ergeben, dass eine die Berufungsentscheidung tragende rechtliche Erwägung des Berufungsgerichts im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der Nachprüfung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 und vom 6. Oktober 2016 - 2 B 80.15 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 03.03.2010 - 2 B 12.10
    Auszug aus BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gebietet dem Gericht nicht, bei der Würdigung der Sach- und Rechtslage den Ansichten der Beteiligten zu folgen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2010 - 2 B 12.10 - juris Rn. 2 und vom 1. März 2023 - 2 B 33.22 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22

    Aberkennung ihres Ruhegehalts; Anforderungen an eine disziplinare

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4; vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9, vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 06.10.2016 - 2 B 80.15

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund der Schwere der als

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2024 - 2 B 16.23
    Aus der Beschwerdebegründung muss sich ergeben, dass eine die Berufungsentscheidung tragende rechtliche Erwägung des Berufungsgerichts im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der Nachprüfung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 und vom 6. Oktober 2016 - 2 B 80.15 - juris Rn. 6).
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