Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42740
BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17 (https://dejure.org/2017,42740)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17 (https://dejure.org/2017,42740)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 1 WDS-VR 6.17 (https://dejure.org/2017,42740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,42740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Soldaten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen nachteiligen Sicherheitsüberprüfungsbescheid; Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der Person eines Soldaten; Prognose über die künftige Zuverlässigkeit und Integrität des Soldaten; Zweifel an ...

  • rewis.io

    Sicherheitsrisiko; unrichtige Angaben zu Beziehungen ins Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SÜG § 5 Abs. 1 ; SÜG § 14 Abs. 3 S. 2
    Antrag eines Soldaten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen nachteiligen Sicherheitsüberprüfungsbescheid; Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der Person eines Soldaten; Prognose über die künftige Zuverlässigkeit und Integrität des Soldaten; Zweifel an ...

  • datenbank.nwb.de

    Sicherheitsrisiko; unrichtige Angaben zu Beziehungen ins Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 24.17

    Auslandsbeziehungen; Geheimschutzbeauftragter; Grundsatz des fairen Verfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    Mit Schreiben vom 24. April 2017 hat der Antragsteller die gerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Verfahren BVerwG 1 WB 24.17 ) beantragt.

    den Antragsteller nach § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 17 Abs. 4 WBO bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den parallelen Hauptantrag im Verfahren BVerwG 1 WB 24.17 vorläufig bei weiteren Auswahlverfahren als den nach B 6 dotierten DP Kdr IntHubschrAusbZ (Stellenwechsel zum 1.04.2018) für mindestens Ü 2 relevante Dienstposten, z.B. für NATO und/oder Besoldungsgruppe B 6 Ebene sowie möglichen Verwendungen im Rahmen der Auslandseinsätze der Bundeswehr mitzubetrachten.

    Die Verfahrensakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az. 25-05-12 532/17, 203/17 und 809/17 - und die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, sowie die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 24.17 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13

    Sicherheitsüberprüfungsverfahren; Sicherheitserklärung; Wahrheitspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    Tatsächliche Anhaltspunkte im vorgenannten Sinne können sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass der Betroffene eine Dienstpflichtverletzung begangen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 16.10 - Buchholz 402.8 § 6 SÜG Nr. 1 Rn. 38 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34).

    Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 -1 WB 28.11 - Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. und vom 4. Juli 2013 - 1 WDS-VR 15.13 - Rn. 24).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    a) Die Rechtmäßigkeit des strittigen Bescheides ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35 und vom 20. Dezember 2016 - 1 WB 21.16 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15

    Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    Die Sicherheitsüberprüfung ist weder eine strafrechtliche noch eine disziplinarrechtliche Maßnahme, sondern dient der Abwehr künftiger Gefahren, so dass die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK schon deswegen nicht eingreift (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 36, 43).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 54.01

    Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung - Sicherheitsermittlungen über einen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17 und vom 4. Juli 2013 - 1 WDS-VR 15.13 - Rn. 25).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 21.16

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit; anhängiges Strafverfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    a) Die Rechtmäßigkeit des strittigen Bescheides ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35 und vom 20. Dezember 2016 - 1 WB 21.16 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 16.10

    Anhörung; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Anhörung; Sicherheitsrisiko;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    Tatsächliche Anhaltspunkte im vorgenannten Sinne können sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass der Betroffene eine Dienstpflichtverletzung begangen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 16.10 - Buchholz 402.8 § 6 SÜG Nr. 1 Rn. 38 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 13.10

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos i.S.d. § 5 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    Der insoweit relevanten Pflicht, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen (§ 13 Abs. 1 SG) kommt ein besonderes Gewicht für die sicherheitsrechtliche Beurteilung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 13.10 - Rn. 29).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
    Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 -1 WB 28.11 - Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht