Rechtsprechung
BVerwG, 11.03.2010 - 4 BN 7.10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gerichts zur Bescheidung jeden Vorbringens eines Beteiligten in den Gründen einer Entscheidung im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art 103Abs. 1
Verpflichtung des Gerichts zur Bescheidung jeden Vorbringens eines Beteiligten in den Gründen einer Entscheidung im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 03.11.2009 - 3 C 495/09
- BVerwG, 11.03.2010 - 4 BN 7.10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2010 - 4 BN 7.10
Auch kann mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht bezeichnet werden; die Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzuordnen (Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4). - BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen
Auszug aus BVerwG, 11.03.2010 - 4 BN 7.10
Artikel 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag des Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 u.a. - juris Rn. 3, stRspr).