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   BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92   

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BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92 (https://dejure.org/1993,2208)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 (https://dejure.org/1993,2208)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1993 - 6 C 14.92 (https://dejure.org/1993,2208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hochschule - Fachbereichsrat - Inkompatibilität - Personalratsmandat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Unvereinbarkeit von Personalratsmandat und Mitgliedschaft im Fachbereichsrat einer Fachhochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 53
  • NVwZ 1994, 786 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 329
  • DVBl 1994, 154
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92
    Das gilt insbesondere für die als "Gegenbeispiel" angeführte Unternehmensmitbestimmung von Arbeitnehmervertretern nach dem Mitbestimmungsgesetz - MitbestG - (vom 4. Mai 1976, BGBl I S. 1153), die gleichzeitig dem Betriebsrat und dem Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören dürfen; denn dort hat der Gesetzgeber aufgrund seiner Gestaltungsfreiheit - ohne daran durch Verfassungsrecht gehindert zu sein, vgl. BVerfGE 50, 290 - bewußt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Arbeitnehmerinteressen nicht allein mittels einer Vertretung im Betriebsrat Geltung zu verschaffen, sondern sie über gewählte Vertreter auch in das Unternehmensorgan Aufsichtsrat hineinwirken zu lassen.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92
    Auch der Inhalt eines in der Vergangenheit liegenden Rechtsverhältnisses kann zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden, wenn es über seine Beendigung hinaus noch anhaltende Wirkungen äußert und weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Klärung der damit verbundenen Rechtsfrage besteht (BVerwG, Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164 und vom 10. Mai 1984 - BVerwG 3 C 68.82 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 123 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92
    Eine willkürliche Ungleichbehandlung mit der Folge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG ist dann gegeben, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 71, 39, 58; 81, 156, 205).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92
    Eine willkürliche Ungleichbehandlung mit der Folge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG ist dann gegeben, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 71, 39, 58; 81, 156, 205).
  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92
    Sie läge nur dann vor, wenn der gewählte Kandidat, der vor die Entscheidung zwischen den beiden Ämtern gestellt wird, in Wahrheit keine echte Entscheidungsmöglichkeit hätte, weil die Annahme der Wahl für ihn mit unzumutbaren Folgen verbunden wäre und er sich deshalb außerstande sehen müßte, sich für das neue Mandat zu entscheiden (BVerfGE 48, 64, 88 f.; 58, 177, 193).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92
    Sie läge nur dann vor, wenn der gewählte Kandidat, der vor die Entscheidung zwischen den beiden Ämtern gestellt wird, in Wahrheit keine echte Entscheidungsmöglichkeit hätte, weil die Annahme der Wahl für ihn mit unzumutbaren Folgen verbunden wäre und er sich deshalb außerstande sehen müßte, sich für das neue Mandat zu entscheiden (BVerfGE 48, 64, 88 f.; 58, 177, 193).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 3 C 68.82

    Verwaltungsaktsqualität dieser Verweigerung

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92
    Auch der Inhalt eines in der Vergangenheit liegenden Rechtsverhältnisses kann zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden, wenn es über seine Beendigung hinaus noch anhaltende Wirkungen äußert und weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Klärung der damit verbundenen Rechtsfrage besteht (BVerwG, Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164 und vom 10. Mai 1984 - BVerwG 3 C 68.82 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 123 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 251/16

    Wählbarkeit des Beauftragten für Chancengleichheit zum Hauptpersonalrat

    Beabsichtigt ein Gesetzgeber, mit einer Regelung bereits die abstrakte Gefahr von Interessens- oder Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die bei der Doppelmitgliedschaft in einer Personalvertretung einerseits und einem anderen mit Personalangelegenheiten befassten Organ andererseits auftreten können, ist das ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandendes Ziel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.03.1994 - 1 BvR 2069/93 u.a. -, Juris; BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, BVerwGE 94, 53; Senatsbeschluss vom 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14 -, a.a.O.).

    Für solche Fälle bedarf es einer generelleren Inkompatibilitätsregelung (BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, a.a.O.).

    Denn es müsste jeweils geprüft werden, ob ein Fall der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung oder sonst ein konkreter Interessenkonflikt vorliegt, was zu Auslegungsproblemen und Zeitverzögerungen führen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.1991 - 9 S 15/91 -, Juris).

    Unter Berücksichtigung des weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums, über den der Gesetzgeber hier verfügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.03.1994 - 1 BvR 2069/93 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.1991 - 9 S 15/91 -, a.a.O.), wird das Ziel eines angemessenen Ausgleichs nicht verfehlt.

    Seine Entscheidung, hierfür als Mittel eine Einschränkung der Wählbarkeit zu wählen, bewegt sich innerhalb seines Gestaltungsspielraums und der politischen Verantwortung, die ihm für die Ausgestaltung der personalvertretungsrechtlichen Gremien verbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.03.1994 - 1 BvR 2069/93 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14 -, a.a.O.).

    Unabhängig davon ist das gesetzgeberische Anliegen, im Interesse einer neutralen Ausübung von Beteiligungsrechten die Gefahr von Interessens- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu solchen anderen Beschäftigten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.03.1994 - 1 BvR 2069/93 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2024 - 34 A 67/23

    Verpflichtungsantrag Abstrakter Feststellungsantrag Antragsänderung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 1994 - 1 BvR 2069/93 u. a. -, juris, Rn. 9, und vorgehend BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - 6 C 14.92 -, juris, Rn. 22 f.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.06.1999 - 3 M 17/99

    Grundsatz der Bestenauslese; Beförderungsstelle; Vorwegbeteiligung; Personalrat;

    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1993 - 6 C 14.92 - (E 94, 53 - 63) sowie die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1994 - 12 B 1084/94 - (NVwZ-RR 1995, 100 f.) und des erkennenden Senats vom 06. Januar 1999 - 3 M 63/98.

    Demgegenüber kann der Antragsteller sich nicht mit Erfolg auf die vom Verwaltungsgericht insoweit zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1993 (aaO), des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1994 (aaO) sowie des erkennenden Senats vom 06. Januar 1999 - 3 M 63/98 - - berufen; denn diesen Entscheidungen liegen jeweils andere Sachverhalte zugrunde.

  • BVerfG, 17.03.1994 - 1 BvR 2069/93

    Verfassungsmäßigkeit der in den Hochschulgesetzen der Länder Baden-Württemberg,

    Ihre auf die Feststellung ihrer Zugehörigkeit sowohl zum Personalrat als auch zum Selbstverwaltungsgremium gerichteten Klagen blieben in allen Instanzen ohne Erfolg (vgl. u.a. BVerwG, DVBl. 1994, 154 ; OVG NW, DVBl. 1993, 398 ; Hess. VGH , WissR 1992, 193 ; OVG Bremen, WissR 1992, 91).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 4.92

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

    Die in § 10 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes - HHG - (*= § 37 Abs. 1 Satz 3 HRG) geregelte Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Gesamthochschule (hier: Fachbereichsrat) verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht (wie Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 14.92 -).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 19.92

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

    Die in § 97 Abs. 1 Satz 3 BremHG (*= § 37 Abs. 1 Satz 3 HRG) geregelte Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule (hier: Fachbereichsrat) verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht (wie Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 14.92 -).
  • VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19

    Besetzung eines Beförderungsdienstposten, einer Auswahlkommission; Maßgeblichkeit

    Für den objektiven Betrachter ist dann nicht erkennbar, wessen Interessen diese Person tatsächlich vertritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, juris, Rn. 21; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.01.1999 - 3 M 63/98 - OVG Münster, Beschluss vom 27.06.1994 - 12 B 1084/94 -, juris - Leitsatz; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 04.06.2018 - 12 L 3601/17 -, juris Rn.17ff.).
  • BVerwG, 09.06.2017 - 5 PB 16.16

    Zur Rechtmäßigkeit des Wählbarkeitsausschlusses nach § 9 Abs. 2 Nr. 5 PersVG BW

    Er hat im Ausgangspunkt angenommen, dass der Gesetzgeber mit dem Ausschluss der Wählbarkeit die abstrakte Gefahr von Interessens- oder Pflichtenkollisionen vermeiden wollte, die bei der Mitgliedschaft einer Beauftragten für Chancengleichheit in einer Personalvertretung beständen, und dass die Vermeidung solcher Kollisionen mit Blick auf die Rechtsprechung u.a. des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 17. März 1994 - 1 BvR 2069/93 u.a. - juris Rn. 7 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. August 1993 - 6 C 14.92 - BVerwGE 94, 53 ) ein verfassungsrechtlich zulässiges Ziel sei, die Wählbarkeit auszuschließen.
  • VG Gelsenkirchen, 04.06.2018 - 12 L 3601/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch Organisationsermessen Personalrat stimmberechtigte

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - 6 C 14.92 -,juris Rn. 21, für den Fall der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Personalrat und einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beauftragten für Chancengleichheit von

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit verletzt eine solche Inkompatibilitätsregelung grundsätzlich - so auch hier - nicht das Übermaßverbot (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit einer Unvereinbarkeitsregelung für Personalratsmandat und Mitgliedschaft im Fachbereichsrat einer Fachhochschule in Ansehung des damit verfolgten Zwecks BVerfG, Beschluss vom 17.03.1994 - 1 BvR 2069/93 u.a. -, Juris und - vorgehend - BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, BVerwGE 94, 53).
  • VG Arnsberg, 17.02.2021 - 2 K 5352/18
  • VG Schleswig, 14.06.2021 - 12 B 22/21

    Beförderungsauswahl; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Auswahlgespräch

  • VG Schleswig, 25.11.2019 - 12 B 59/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Schleswig, 14.09.2022 - 12 B 41/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Schleswig, 25.05.2020 - 12 B 23/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Köln, 21.03.2001 - 15 L 2797/00

    Ausgestaltung des Anspruchs eines Beamten auf die Übertragung eines

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