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   BVerwG, 11.09.2015 - 7 B 21.15   

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BVerwG, 11.09.2015 - 7 B 21.15 (https://dejure.org/2015,27592)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2015 - 7 B 21.15 (https://dejure.org/2015,27592)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2015 - 7 B 21.15 (https://dejure.org/2015,27592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zugangsbegehren zu der Kalkulation des Nahwärmepreises in einem Neubaugebiet auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG); Gewährung eines Schriftsatzrechts zu den Gasbezugsbedingungen und den Rückschlüssen von diesen Bedingungen auf die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugangsbegehren zu der Kalkulation des Nahwärmepreises in einem Neubaugebiet auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG); Gewährung eines Schriftsatzrechts zu den Gasbezugsbedingungen und den Rückschlüssen von diesen Bedingungen auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2015 - 7 B 21.15
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers ist erst überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 7 BN 6.11 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Soweit er einen Verstoß gegen die Darlegungs- und Beweislast rügt, betrifft auch dies eine Frage des sachlichen Rechts (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2015 - 7 B 21.15
    Die Darlegung erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2015 - 7 B 21.15
    Die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung haben zwar nicht vorgelegen, weil die Beigeladene auch im Falle einer Verpflichtung zur positiven Bescheidung des Informationszugangsantrags nicht Adressatin des begehrten Verwaltungsakts wäre (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 22.07.2013 - 6 B 3.13

    Anforderungen der Grundsatzrüge; Protestaktion; Schwangerschaft; Mangel der

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2015 - 7 B 21.15
    Eine Verfahrensrüge, die im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung erhoben wird, ist deshalb nur dann zulässig, wenn sie sich nicht unmittelbar gegen die revisionsgerichtlich nicht nachprüfbare Vorentscheidung als solche wendet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaftet; andernfalls würde der gesetzlich angeordnete Beschwerdeausschluss umgangen und damit die aus prozessökonomischen Gründen vorgesehene Bindungswirkung des § 557 Abs. 2 ZPO missachtet werden können (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 6 B 3.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 55 Rn. 16).
  • BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 4.03

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2015 - 7 B 21.15
    Die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert zudem regelmäßig die substanziierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 4 B 4.03 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Eine Verfahrensrüge, die im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung erhoben wird, ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaftet (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2015 - 7 B 21.15 - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 10 S 195/22

    Informationsanspruch über Beratungsunterlagen; Darlegung nachteiliger

    Deren etwaige Betroffenheit in Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen rechtfertigt deswegen nur eine einfache Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13; Beschluss vom 11.09.2015 - 7 B 21.15 - juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2019 - 15 E 12/19 - juris Rn. 8 ff. m. w. N.).
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