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   BVerwG, 12.01.2009 - 3 B 17.08   

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https://dejure.org/2009,22057
BVerwG, 12.01.2009 - 3 B 17.08 (https://dejure.org/2009,22057)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2009 - 3 B 17.08 (https://dejure.org/2009,22057)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 3 B 17.08 (https://dejure.org/2009,22057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Verfahrensrüge in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei einer anwaltlich vertretenen Partei - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2; VwGO § 133 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 ; VwGO § 133 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2009 - 3 B 17.08
    Versäumt sie dies, kann sie eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. z.B. Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2010 - 3 S 3144/08

    Erkundungsbohrung - Beginn des Entnehmens von Grundwasser i.S.v. § 3 Abs 1 Nr 6

    Im Übrigen bleibt die Aufklärungsrüge auch deshalb erfolglos, weil eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann mit Erfolg gerügt werden kann, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter entweder bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung durch die Stellung eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.01.2009 - 3 B 17/08 -, juris; Beschluss vom 15.04.2008 - 9 B 20/08 -, juris; Beschluss vom 22.02.1988 - 7 B 28.88 -, NVwZ 1988, 1020; Beschluss vom 01.03.2001 - 6 B 6.01 -, NVwZ 2001, 923; Beschluss vom 25.01.2005 - 9 B 38.04 -, NVwZ 2005, 447).

    Versäumt ein Beteiligter dies, kann er eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.01.2009 - 3 B 17/08 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2011 - 5 N 22.08

    Wohnungsfürsorge; Familienheimförderung; (ehemalige) Angestellte des Bundes;

    Versäumt sie dies, kann sie eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. etwa Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2009 - BVerwG 3 B 17.08 -, juris Rn. 7).
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