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   BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04   

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BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04 (https://dejure.org/2004,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2004 - 7 B 86.04 (https://dejure.org/2004,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 (https://dejure.org/2004,3058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderung an die Begründung einer den Folgenbeseitigungsanspruch ausschließenden Unzumutbarkeit; Entfallen eines Anspruchs auf Folgenbeseitigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 697 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1511
  • DVBl 2004, 1492
  • DVBl 2004, 1493
  • BauR 2005, 685
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04
    Der Anspruch auf Beseitigung der Folgen rechtswidrigen Handelns eines Trägers öffentlicher Gewalt entfällt, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands für den verpflichteten Rechtsträger unzumutbar ist (im Anschluss an Urteil vom 26. August 1993 BVerwG 4 C 24.91 BVerwGE 94, 100 ).

    Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. Urteil vom 26. August 1993 BVerwG 4 C 24.91 BVerwGE 94, 100 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16

    Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke;

    Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.7.2004 - 7 B 86.04 - NVwZ 2004, 1511, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22

    Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück

    Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris, Rn. 59 und Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris, Rn. 7).

    Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand kann auch ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand sein, weil technische Schwierigkeiten bei der Folgenbeseitigung nicht erforderlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris, Rn. 7).

  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 4 ZB 10.760

    Entfernung einer kommunalen Wasserleitung aus Privatgrund; Verjährung;

    Zwar kann auch ein finanzieller Aufwand nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Annahme der Unzumutbarkeit führen (BVerwG vom 12.7.2004 7 B 86/04 BayVBl 2005, 88; BayVGH vom 7.10.2004 4 B 01.1883 RdNr. 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2017 - 1 A 10865/16

    Ortsgemeinde Waldrach muss auf Privatgrundstück errichtetes Regenrückhaltebecken

    Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86/04 - sowie Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, jeweils juris).
  • VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten

    Unter dem Blickwinkel des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO rügt der Kläger eine Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - sowie von dessen Beschluss vom 12. Juli 2004 - BVerwG 7 B 86.04 -.

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Folgenbeseitigung für den verpflichteten Hoheitsträger mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand verbunden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100, 113 f.; Beschluss vom 12. Juli 2004 - BVerwG 7 B 86.04 - NVwZ 2004, 1511).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17

    Straßenentwässerung; Pflicht der Gemeinde zur schadlosen Abwasserabführung

    Der Anspruch auf Beseitigung der Folgen rechtswidrigen Handelns eines Trägers öffentlicher Gewalt entfällt zwar, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands für den verpflichteten Rechtsträger unzumutbar ist (BVerwG, Beschluss vom 12.07.2004 - 7 B 86.04 -, NVwZ 2004, 1511, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 11 A 1648/06

    Heranziehung der Grundsätze der DIN 4150 Teil 2 zur Beurteilung von

    zur Zumutbarkeitsgrenze für Folgenbeseitigungsansprüche: BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, DVBl. 2004, 1493.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2007 - 11 LA 172/07

    Ingangsetzen einer Rechtsmittelfrist und Wirksamwerden eines Verwaltungsakts bei

    Eine auf ungenügende Sachaufklärung gestützte Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO hat jedenfalls dann keinen Erfolg, wenn der Rechtsmittelführer seine diesbezüglichen Mitwirkungspflichten verletzt hat, was dann zutrifft, wenn eine durch einen Anwalt vertretene Partei die von ihr vermisste Beweiserhebung nicht beantragt hat (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 12.7. 2004 - 7 B 86.04 -, NVwZ 2004, 1511; Kopp/Schenke, a. a. O., § 124 Rdnr. 7 b).
  • VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6050

    Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch;

    Der Beklagte muss darlegen, dass ihm durch die Beseitigung ein unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinerlei Verhältnis steht (BVerwG v. 12.7.2004, Az.: 7 B 86.04 = BayVBl. 2005, 98).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2016 - 1 B 11.15

    Folgenbeseitigungsanspruch; Widmung; Aufhebung; Veränderungssperre; Verjährung;

    Die Unzumutbarkeit der Folgenbeseitigung ist gegeben, wenn mit ihr ein unverhältnismäßig hoher - etwa finanzieller - Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Fernbushaltestelle an einem

  • VG Trier, 04.04.2018 - 9 K 9300/17

    Ausschluss eines Folgenbeseitigungsanspruchs bei Unzumutbarkeit; Erlöschen des

  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
  • VGH Bayern, 11.11.2022 - 8 ZB 22.1469

    Abstützung einer Gemeindestraße auf Privatgrund

  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586

    Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen

  • VG Freiburg, 11.11.2008 - 3 K 955/07

    Folgenbeseitigungsanspruch wegen Einbringung von Abbruchmaterial bei Erstellung

  • VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 5 K 11.130

    Herstellung eines rückstaufreien Abwasserkanals; Anspruch auf Erschließung

  • VG Aachen, 27.09.2011 - 7 L 326/11

    Herleitung eines Anspruchs auf ein Tätigwerden des Unterhaltungspflichtigen aus

  • VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
  • VG Koblenz, 18.10.2021 - 1 K 504/21

    Kein Anspruch auf Neupflanzung eines Friedbaums mit einem Stammdurchmesser von

  • VGH Bayern, 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656

    Wasserleitung; Privatgrund; Beseitigungsanspruch; Duldungspflicht

  • VG Köln, 24.06.2008 - 17 K 5253/06
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