Rechtsprechung
BVerwG, 12.08.1977 - IV C 78.76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,2207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sachaufklärungsmangel - Technische Vorkehrungen - Heizöl - Verunreinigung von Grundwasser
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.02.1974 - XIII A 153.73
- OVG Berlin, 26.03.1976 - II B 45.74
- BVerwG, 18.08.1976 - 4 B 116.76
- BVerwG, 12.08.1977 - IV C 78.76
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 8 C 10674/15
Klage gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal erfolglos
Die Abwägung erweist sich dann als fehlerhaft, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden müssen, wenn die Bedeutung der betreffenden Belange verkannt wird und wenn ein Ausgleich in einer Weise vorgenommen wird, die zum objektiven Gewicht der Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.07.1978 - IV C 78.76 - in BVerwGE 56, 110 und juris Rn. 59;… Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 36 Rn. 78 ff.). - BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77
Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen; …
Auf den Nachweis eines Schadenseintritts im Einzelfall kann nur dann verzichtet werden, wenn einschlägige Rechtssätze (insbesondere Rechtsverordnungen über Wasserschutzgebiete) Regelungen für bestimmte typischerweise besonders gefährliche Situationen enthalten (vgl. Urteile des Senats vom 12. August 1977 - BVerwG IV C 78.76 - Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 5 …und vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 [S. 5]). - OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13
Planfeststellungsbeschluss zur Erneuerung einer Hochspannungsleitung; …
Dass das Vorhaben gemessen an dem nach § 1 EnWG anzustrebenden Ziel einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.7.1987 - 4 C 78.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110), hat die Antragsgegnerin unter 2.2.2.1 der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB Seite 12), auf die Bezug genommen wird, nachvollziehbar dargelegt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2000 - 7 A 3871/99
Lagerung von Gülle im Wasserschutzgebiet)
vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 1977 - IV C 78.76 -, Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 5 und vom 26. Juni 1970 - IV C 90.69 -, ZfW 1971, 115; Czychowski, in: Gieseke/Wiedemann/Czychowski, WHG, 6. Aufl. 1992, § 26 Rdn. 30.