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   BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16   

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BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16 (https://dejure.org/2017,28361)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2017 - 8 B 63.16 (https://dejure.org/2017,28361)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 (https://dejure.org/2017,28361)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungszahlung für einen hälftigen Miteigentumsanteil an den Flurstücken aufgrund Enteignung durch das NS-Regime; Ermittlung des Unternehmenseinheitswerts eines Bankhauses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtsermittlungspflicht, Beschwerde, Beteiligung, Betriebsgrundstück, Einheitswertbescheid, Verfahrensmangel, Widerspruchsbescheid, Zulassungsgrund, Entschädigung, Verfahrensfehler, Einheitswert

  • rewis.io

    Festsetzung einer Entschädigung; rechtliches Gehör; Amtsermittlungsgrundsatz; Überzeugungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungszahlung für einen hälftigen Miteigentumsanteil an den Flurstücken aufgrund Enteignung durch das NS-Regime; Ermittlung des Unternehmenseinheitswerts eines Bankhauses

  • rechtsportal.de

    Entschädigungszahlung für einen hälftigen Miteigentumsanteil an den Flurstücken aufgrund Enteignung durch das NS-Regime; Ermittlung des Unternehmenseinheitswerts eines Bankhauses

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung einer Entschädigung; rechtliches Gehör; Amtsermittlungsgrundsatz; Überzeugungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13

    Untätigkeitsverpflichtungsklage; Bescheidung; Bescheidungsklage; allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Mit Urteil vom 20. November 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht - 5 C 39.13 - das Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht, wie der Kläger meint, die Bindungswirkungen des Revisionsurteils vom 20. November 2014 - 5 C 39.13 - dadurch verletzt hat, dass es.

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Es verbietet, gerichtliche Entscheidungen ohne vorherigen Hinweis auf einen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zu stützen, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 - ZOV 2010, 148).
  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr; BVerwG, Beschluss vom 8. April 2008 - 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10).
  • BVerwG, 01.03.2010 - 8 C 48.09

    Gleichwertige Wiedergutmachungsregelungen Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Es verbietet, gerichtliche Entscheidungen ohne vorherigen Hinweis auf einen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zu stützen, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 - ZOV 2010, 148).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Es muss darüber hinaus auch vorgetragen werden, was bei ausreichender Gehörsgewährung konkret vorgetragen worden wäre und inwiefern der konkrete weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1991 - 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 8 B 10.15

    Amtshaftung; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspielstaatsvertrag 2008; Kollegialgericht;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Erübrigt sich danach ein Hinweis, besteht auch keine Pflicht, unabhängig vom Vortrag der Beteiligten auf eine Erörterung der entsprechenden Gesichtspunkte hinzuwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 8 B 10.15 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11

    Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris; Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 = ZOV 2012, 361).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 8 B 88.10 - juris; Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 = ZOV 2012, 361).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Darlegung erforderlich, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angegriffene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann, und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 3 B 8.10

    Vermögenszuordnung; Beschränkung des Rücknahmeermessens; Fristbeginn

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16
    Es verbietet, gerichtliche Entscheidungen ohne vorherigen Hinweis auf einen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zu stützen, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 - ZOV 2010, 148).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17

    Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den

    BVerwG, Beschluss vom 13.7.2017 - 8 B 63.16 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 LA 11/19

    Gewährung einer Erschwerniszulage für die Ruhezeiten an Bord eines

    Eine Aufklärungsrüge erfordert die Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 10 und vom 9. Februar 2010 - 7 B 41/09 -, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2022 - 2 LA 12/19

    Dienstunfähiger Beamter; Suche nach einer anderweitigen Verwendung

    Eine Aufklärungsrüge erfordert die Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 10, und vom 9. Februar 2010 - 7 B 41.09 -, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz (hier: Verpflichtung des Dienstherrn zur

    Eine Aufklärungsrüge erfordert die Darlegung (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 10 und vom 9. Februar 2010 - 7 B 41/09 -, juris Rn. 11; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 19 und vom 26. Januar 2023, a. a. O., Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2023 - 12 A 1194/23
    vgl. zur diesen Voraussetzungen für eine Gehörsverletzung: BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 9, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2023 - 12 A 3215/21

    Erlöschen der Darlehensrestschuld durch den Tod eines Darlehensnehmers;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 9, m. w. N.
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