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   BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18   

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BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18 (https://dejure.org/2019,14699)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2019 - 2 WD 22.18 (https://dejure.org/2019,14699)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 (https://dejure.org/2019,14699)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Denn bei einer auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme beschränkten Berufung wird der Prozessstoff nicht mehr von der Anschuldigungsschrift, sondern nur von den bindenden Tat- und Schuldfeststellungen des angefochtenen Urteils bestimmt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 18).

    Wer durch seine Unfähigkeit oder Unwilligkeit, die Grenzen der rechtmäßigen Anwendung von Gewalt im außerdienstlichen Bereich zu achten, Achtung und Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordern, ernsthaft beeinträchtigt, gefährdet damit die Voraussetzungen seiner Verwendungsfähigkeit und beeinträchtigt den Ablauf des militärischen Dienstes (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Wer in dieser Stellung eine Pflichtverletzung begeht, gibt ein schlechtes Beispiel, was das Gewicht seines Dienstvergehens erhöht (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 23).

    Das Motiv, Konflikte - hier in der Partnerschaft und mit Dritten - unter Einsatz von Gewalt oder durch Drohung mit ihr zu lösen, ist in hohem Maße sozialschädlich und gefährdet das Zusammenleben in der Gesellschaft, das auf eine friedliche Konfliktlösung angewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 26).

    Grundsätzlich wird verlangt, dass der geistig gesunde Mensch sich und seine Affekte beherrscht (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Für den Soldaten spricht auch, dass er der Verantwortung gegenüber seinen Kindern durch Unterhaltszahlungen kontinuierlich gerecht wird und er zu ihnen regelmäßig Kontakt pflegt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Dasselbe gilt, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - jurion Rn. 43 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 46).

    Davon ist bei mehrfachen Wiederholungen (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 47) oder bei solchen Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB auszugehen, die in ihrer Begehungsweise durch besondere Brutalität gekennzeichnet sind (BVerwG, Urteile vom 7. März 2013 - 2 WD 28.12 - juris Rn. 51 f. und vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Dem kommt allerdings nicht das Gewicht einer erfolgreich durchgeführten Psychotherapie zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 53 Rn. 41).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Zu seinen Gunsten spricht ferner, dass er das Unrecht beider Pflichtverletzungen erkannt und außerhalb des gerichtlichen Verfahrens Anstrengungen unternommen hat, sich mit seinem Fehlverhalten gegenüber seiner früheren Partnerin kritisch auseinander zu setzen (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 2 WD 10.18 - DVBl 2019, 307 Rn. 34 f.).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Bei außerdienstlich begangenen vorsätzlichen Körperverletzungen bildet den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Herabsetzung im Dienstgrad jedenfalls dann, wenn eine brutale körperliche Misshandlung im Sinne der §§ 224 bis 227 StGB vorliegt (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Davon ist bei mehrfachen Wiederholungen (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 47) oder bei solchen Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB auszugehen, die in ihrer Begehungsweise durch besondere Brutalität gekennzeichnet sind (BVerwG, Urteile vom 7. März 2013 - 2 WD 28.12 - juris Rn. 51 f. und vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WA 2.17

    Angemessene Entschädigung; Auslandsverwendungszulage; Bemessungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Denn die gebotene Prüfung der Umstände des Einzelfalls hat ergeben, dass das gerichtliche Disziplinarverfahren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und des Verhaltens der Verfahrensbeteiligten im Sinne von § 198 Abs. 1 GVG i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 3 WDO unangemessen lang gewesen ist (vgl. zu den Maßstäben BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13 sowie vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 38 f.).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Denn die gebotene Prüfung der Umstände des Einzelfalls hat ergeben, dass das gerichtliche Disziplinarverfahren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und des Verhaltens der Verfahrensbeteiligten im Sinne von § 198 Abs. 1 GVG i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 3 WDO unangemessen lang gewesen ist (vgl. zu den Maßstäben BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13 sowie vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 38 f.).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18
    Da Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 73 m.w.N.), würden die kurzzeitige selbstkritische Befassung mit den Vorgängen und die dienstliche Nachbewährung jedoch nicht ausreichen, um die gebotene Degradierung in den niedrigsten Feldwebeldienstgrad abzuwenden.
  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

  • BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95

    Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Verfehlung eines Soldaten in

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Dies hat auch das Bedürfnis für eine spezialpräventive Einwirkung auf den Soldaten reduziert (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - juris Rn. 39 und vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Seine Bereitschaft, sich außerhalb des gerichtlichen Disziplinarverfahrens insbesondere im Rahmen seiner psychotherapeutischen Behandlung auch mit seinem Fehlverhalten kritisch auseinander zu setzen, wirkt zusätzlich mildernd, hat aber nicht das Gewicht einer erfolgreich abgeschlossenen Psychotherapie (BVerwG, Urteile vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - juris Rn. 39 und vom 16. Februar 2017 - 2 WD 14.16 - Rn. 41).

    Damit liegt eine Nachbewährung als klassischer Milderungsgrund vor (BVerwG, Urteile vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - juris Rn. 29 sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Dies gilt auch bei außerdienstlichem strafbarem Fehlverhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 62, vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - juris Rn. 24 und vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 28).
  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

    Davon ist insbesondere bei mehrfachen Wiederholungen einfacher Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB auszugehen, wie sie dem früheren Soldaten zur Last gelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2019 - 2 WD 22.18 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der

    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - jurion Rn. 43 und vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - Rn. 34).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Auch der Vergleich dieses konkreten Falles mit der Einstufung bei gefährlichen Körperverletzungen nach § 224 StGB, bei der der Sanktionsrahmen für die Freiheitsstrafe mit 6 Monaten bis zu 10 Jahren sogar über dem des § 184b Abs. 1 StGB liegt und bei der nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen darstellt (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24/18 -, Rn. 20, juris; BVerwG, Urteil vom 14. März 2019 - 2 WD 22/18 -, Rn. 34, juris; BVerwG, Urteil vom 07. Februar 2013 - 2 WD 36/12 -, Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil vom 07. März 2013 - 2 WD 28/12 -, Rn. 51, juris; BVerwG, Urteil vom 04 Juli 2013 - 2 WD 21/12 -, Rn. 43f, XDOS; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18/11 -, Rn. 31 und 32, juris; BVerwG, Urteil vom 02. März 2000 - 2 WD 44/99 -, Rn. 2ff, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26/99 -, Rn. 3ff, juris; BVerwG, Urteil vom 05. Mai 1998 - 2 WD 25/97 -, Rn. 2ff, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 2 WD 32/95 -, Rn. 4, juris), macht deutlich, dass im konkreten Fall eine schwerere Maßnahme nicht angemessen ist.
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