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   BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18   

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BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18 (https://dejure.org/2019,15583)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.2019 - 2 B 51.18 (https://dejure.org/2019,15583)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 2019 - 2 B 51.18 (https://dejure.org/2019,15583)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Verwendungszulage für Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BBesG a.F. § 46 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten Studienrates für das Lehramt an beruflichen Schulen; Besoldungszulage für einen Fachleiter an einer Seminarschule für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern; Beförderungsreife als Voraussetzung für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    e) Auch im Hinblick auf den Beschluss des OVG Magdeburg vom 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - (DVBl. 2008, 469) ist die Revision nicht wegen Divergenz i.S.v. § 127 Nr. 1 BRRG und § 63 Abs. 2 Satz 2 BeamtStG zuzulassen.

    Zum einen geht auch das OVG Magdeburg davon aus, dass die Zahlung der Verwendungszulage nur in Betracht kommt, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (- 1 L 232/07 - DVBl 2008, 469 Rn. 7).

    In diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen auch die Auffassung des OVG Magdeburg (- 1 L 232/07 - DVBl. 2008, 469 Rn. 7) zurückgewiesen, § 46 BBesG komme auch bei einer Abweichung von innegehabtem Statusamt und Dienstposten von mehr als einer Beförderungsstufe zur Anwendung (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 Rn. 23).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    "ob die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 -, juris Rn. 22 bis 28 zur Beförderungsreife als Voraussetzung für die Zulage nach § 46 BBesG a.F. entwickelten Grundsätze auch für den Fall gelten, dass Dienstherren systematisch Beamte ohne die erforderliche Beförderungsreife mit Vakanzvertretungen beauftragen, um bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen".

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - (BVerwGE 139, 368 Rn. 22) entschieden, dass § 46 Abs. 1 BBesG eine Zahlung nur vorsieht, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung desjenigen höherwertigen Statusamtes vorliegen, dem die übertragenen Aufgaben zugeordnet sind.

    In diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen auch die Auffassung des OVG Magdeburg (- 1 L 232/07 - DVBl. 2008, 469 Rn. 7) zurückgewiesen, § 46 BBesG komme auch bei einer Abweichung von innegehabtem Statusamt und Dienstposten von mehr als einer Beförderungsstufe zur Anwendung (BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - BVerwGE 139, 368 Rn. 23).

  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    a) Die von der Beschwerde geltend gemachte rechtsgrundsätzliche Abweichung des Berufungsurteils vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1961 - 2 BvR 49/60 - (BVerfGE 12, 326) besteht nicht.

    Im Gegensatz hierzu spricht das Bundesverfassungsgericht - im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Einstufung von Bediensteten in Besoldungsgruppen - von gleichen und vergleichbaren Dienstposten derselben Laufbahn (BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1961 - 2 BvR 49/60 - BVerfGE 12, 326 ).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation eines Beamten an dessen Amt im statusrechtlichen Sinne anzuknüpfen hat und nicht an den von ihm besetzten Dienstposten, mag dieser auch höher bewertet sein als das von ihm innegehabte Statusamt (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 und Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 - BVerfGE 139, 64 Rn. 93; BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 C 2.15 - BVerwGE 154, 253 Rn. 14 und Beschluss vom 3. April 2017 - 2 B 103.15 - juris Rn. 14).

    Im Übrigen decken sich diese Aussagen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich die amtsangemessene Alimentation eines Beamten nach dem Inhalt des ihm übertragenen statusrechtlichen Amtes richtet (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    Denn eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ("Hält ein Gericht ein Gesetz... für verfassungswidrig") kommt nur in Betracht, wenn das betreffende Gericht selbst von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überzeugt ist (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvL 9/08 u.a. - BVerfGE 131, 88 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    b) Auch lässt sich eine rechtssatzmäßige Abweichung des Berufungsurteils vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - (BVerfGE 130, 52) nicht feststellen.
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10

    Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    c) Das Entsprechende gilt für die von der Klägerin geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 - 2 BvL 1/10 - (BVerfGE 145, 1).
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht - oder ein Oberverwaltungsgericht (§ 127 Nr. 1 BRRG) - in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 und vom 29. Juni 2017 - 2 B 77.16 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 18 Rn. 6).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88

    Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90

    Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 29.06.2017 - 2 B 77.16

    Zum Geltungsanspruch von § 19 Abs. 1 EZulV

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

  • BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17

    Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15

    Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16

    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Beamter; Blockmodell; Dienstleistungsphase;

  • OVG Sachsen, 29.08.2017 - 2 A 533/16

    Zulage, laufbahnrechtliche Voraussetzungen, Beförderungsreife, systematisch,

  • BVerwG, 03.04.2017 - 2 B 103.15

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung der Aufgaben

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    Der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG richtet sich darauf, dass ein Beamter in Ausübung seines Amts grundsätzlich nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, und schützt ihn insbesondere vor einer unterwertigen Beschäftigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 -, juris Rn. 20, und Beschluss vom 15. April 2019 - 2 B 51.18 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

    Als Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO können nur solche Verfahrensmängel gerügt werden, die der Entscheidung der Vorinstanz zur Sache anhaften (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2019 - 2 B 51.18 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 13 Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Denn weder das Alimentations- noch das Leistungsprinzip zwingen den Gesetzgeber dazu, jede Aufgabenerfüllung, die über die statusamtsgemäße Beschäftigung des Beamten hinausgeht, finanziell zu honorieren (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 11).

    Weil ein Beamter in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, schützt ihn der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowohl vor einer unterwertigen als auch vor einer gegen seinen Willen ausgesprochenen dauerhaften Übertragung einer höherwertigen Beschäftigung (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Da das Besoldungswesen, zu dem Zulagen gehören (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 4 BremBesG), abschließend durch den Gesetzgeber geregelt ist, bleibt kein Raum, neben die gesetzlich geregelte Besoldung Fürsorgeansprüche zu stellen, die letztlich zu einem besoldungsgleichen Zahlungsanspruch führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12; Urteil vom 17.11.2017 - 2 A 3/17 -, juris Rn. 27).

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 246/15

    Zahlung einer Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz;

    Denn weder das Alimentations- noch das Leistungsprinzip zwingen den Gesetzgeber dazu, jede Aufgabenerfüllung, die über die statusamtsgemäße Beschäftigung des Beamten hinausgeht, finanziell zu honorieren (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 11).

    Weil ein Beamter in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, schützt ihn der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowohl vor einer unterwertigen als auch vor einer gegen seinen Willen ausgesprochenen dauerhaften Übertragung einer höherwertigen Beschäftigung (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Fürsorgeansprüche zu stellen, die letztlich zu einem besoldungsgleichen Zahlungsanspruch führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12; Urteil vom 17.11.2017 - 2 A 3/17 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Als Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO können nur solche Verfahrensmängel gerügt werden, die der Entscheidung der Vorinstanz zur Sache anhaften (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2019 - 2 B 51.18 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 249/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Denn weder das Alimentations- noch das Leistungsprinzip zwingen den Gesetzgeber dazu, jede Aufgabenerfüllung, die über die statusamtsgemäße Beschäftigung des Beamten hinausgeht, finanziell zu honorieren (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 11).

    Weil ein Beamter in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, schützt ihn der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowohl vor einer unterwertigen als auch vor einer gegen seinen Willen ausgesprochenen dauerhaften Übertragung einer höherwertigen Beschäftigung (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 2100/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Denn weder das Alimentations- noch das Leistungsprinzip zwingen den Gesetzgeber dazu, jede Aufgabenerfüllung, die über die statusamtsgemäße Beschäftigung des Beamten hinausgeht, finanziell zu honorieren (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 11).

    Weil ein Beamter in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, schützt ihn der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowohl vor einer unterwertigen als auch vor einer gegen seinen Willen ausgesprochenen dauerhaften Übertragung einer höherwertigen Beschäftigung (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 34.18

    Anspruch auf Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

    Wegen des strengen Gesetzesvorbehalts im Besoldungsrecht (vgl. § 2 BBesG und die entsprechenden Bestimmungen der Landesbesoldungsgesetze) können auf die allgemeine Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 45 BeamtStG), die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet ist, keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Besoldungsansprüche gestützt werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 15. April 2019 - 2 B 51.18 - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 57/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Denn weder das Alimentations- noch das Leistungsprinzip zwingen den Gesetzgeber dazu, jede Aufgabenerfüllung, die über die statusamtsgemäße Beschäftigung des Beamten hinausgeht, finanziell zu honorieren (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 11).

    Weil ein Beamter in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, schützt ihn der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowohl vor einer unterwertigen als auch vor einer gegen seinen Willen ausgesprochenen dauerhaften Übertragung einer höherwertigen Beschäftigung (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 1720/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Denn weder das Alimentations- noch das Leistungsprinzip zwingen den Gesetzgeber dazu, jede Aufgabenerfüllung, die über die statusamtsgemäße Beschäftigung des Beamten hinausgeht, finanziell zu honorieren (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 11).

    Weil ein Beamter in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, schützt ihn der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowohl vor einer unterwertigen als auch vor einer gegen seinen Willen ausgesprochenen dauerhaften Übertragung einer höherwertigen Beschäftigung (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2019 - 2 B 51/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 20.11.2019 - 2 LC 63/18

    Verwendungszulage - Beförderungsreife; Dienstpostenbewertung;

  • OVG Bremen, 17.07.2020 - 2 S 183/20

    Streitwert bei Klagen auf höhere Besoldung oder Versorgung (hier:

  • BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 33.21

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Beschwerde gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2019 - 4 B 8.15

    Streitgegenstand bei Erlass eines ablehnenden Zweitbescheid; (keine) Möglichkeit

  • BVerwG, 26.01.2023 - 2 B 18.22

    Gewährung einer besoldungsrechtlichen Verwendungszulage

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