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BVerwG, 15.06.2006 - 6 B 34.06 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Frage nach der "Erfassung von Jägern im Allgemeinen" durch die Grundbedürfnisnorm des § 8 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) als grundsätzlich ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 23.10.2003 - 6 A 264/02
- OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LB 334/04
- BVerwG, 15.06.2006 - 6 B 34.06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 6 B 34.06
Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).Im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbstständig tragenden Begründung des angefochtenen Urteils bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 15 m.w.N.).