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   BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10   

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BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10 (https://dejure.org/2011,16488)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2011 - 2 B 82.10 (https://dejure.org/2011,16488)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 2 B 82.10 (https://dejure.org/2011,16488)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 BBesG, § 44 BBG, § 49 BBG
    Rückforderung von Anwärterbezügen; vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wegen vorübergehender Dienstunfähigkeit; Vertretenmüssen

  • Wolters Kluwer

    Bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf auf eigenen Antrag wegen vorübergehender Dienstunfähigkeit ist das Ausscheiden aus dem Dienst von dem Beamten zu vertreten; Verantwortung für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf auf eigenen ...

  • rewis.io

    Rückforderung von Anwärterbezügen; vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wegen vorübergehender Dienstunfähigkeit; Vertretenmüssen

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückforderung von Anwärterbezügen; vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wegen vorübergehender Dienstunfähigkeit; Vertretenmüssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10
    Dies sei bei einer Entlassung auf eigenen Antrag grundsätzlich, jedoch je nach den Umständen des Einzelfalls nicht ausnahmslos anzunehmen (vgl. auch Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 A 9.00 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 11; Beschluss vom 3. Juli 2009 - BVerwG 2 B 13.09 - juris).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10
    Eine Entscheidung stellt sich als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 22.85

    Besoldung - Anwärtersonderzuschläge - Rückforderung - Ausscheiden -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10
    Eine Divergenz des Berufungsurteils zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 22.85 - (Buchholz 240 § 63 BBesG Nr. 2) und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 C 30.90 - (BVerwGE 89, 293 = Buchholz 240 § 63 BBesG Nr. 4) liegt nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1999 - 6 A 4344/97
    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. § 127 Nr. 1 BRRG) vom 10. November 1999 (6 A 4344/97, ZBR 2000, 357) rügen sollte, führt auch dies nicht zur Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 30.90

    Beamtenanwärter - Anwärtersonderzuschläge

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10
    Eine Divergenz des Berufungsurteils zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 22.85 - (Buchholz 240 § 63 BBesG Nr. 2) und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 C 30.90 - (BVerwGE 89, 293 = Buchholz 240 § 63 BBesG Nr. 4) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 03.07.2009 - 2 B 13.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Frage der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10
    Dies sei bei einer Entlassung auf eigenen Antrag grundsätzlich, jedoch je nach den Umständen des Einzelfalls nicht ausnahmslos anzunehmen (vgl. auch Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 A 9.00 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 11; Beschluss vom 3. Juli 2009 - BVerwG 2 B 13.09 - juris).
  • BVerwG, 04.07.2022 - 2 B 5.22

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten auf Widerruf bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht, "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1987 - 2 C 22.85 - Buchholz 240 § 63 BBesG Nr. 2 S. 3 und vom 16. Januar 1992 - 2 C 30.90 - BVerwGE 89, 293 sowie Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 B 82.10 - IÖD 2011, 190).
  • VG Bremen, 07.11.2023 - 6 K 125/21

    Rückforderung von Anwärterbezügen bei Krankheit; Vertretenmüssen

    Anders verhält es sich im Falle einer vorübergehenden krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit mit der Möglichkeit der vollen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (BVerwG, Beschl. v. 15.06.2011 - 2 B 82/10 -, IÖD 2011, 190, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199

    Rückforderung von Anwärterbezügen nach Ausscheiden aus dem Dienst auf eigenen

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar grundsätzlich bei einer Entlassung auf eigenem Antrag, jedoch je nach den Umständen des Einzelfalls nicht ausnahmslos anzunehmen (vgl. BVerwG, B. v. 15.6.2011 - 2 B 82/10 - juris Rn. 5).
  • VG Trier, 25.09.2012 - 1 K 799/12

    Rückforderung von Anwärterbezügen - vorübergehende krankheitsbedingte

    Das Ausscheiden aus dem Dienst ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann vom Beamten zu vertreten, wenn es auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 B 82/10 -, IÖD 2011, 190, m. w. N.).

    Anders verhält es sich im Falle einer vorübergehenden krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit mit der Möglichkeit der vollen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 B 82/10 -, IÖD 2011, 190, m. w. N.).

  • VG Bremen, 06.03.2018 - 6 K 2049/16

    Besoldung und Versorgung - Anwärterbezüge; Kürzungsverpflichtung;

    Eine solche Zurechnung zum Verantwortungsbereich des Anwärters ist bei einer Entlassung auf eigenen Antrag grundsätzlich, jedoch je nach den Umständen des Einzelfalls nicht ausnahmslos anzunehmen (BVerwG, Beschl. 15.06.2011 - 2 B 82/10 -, juris Rn. 5 m.w.N.; VG Saarland, Urt. v. 15.04.2016 - 2 K 997/14 -, juris Rn. 36).
  • VG Saarlouis, 15.04.2016 - 2 K 997/14

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    BVerwG, u.a. Urteile vom 12.03.1987 -2 C 22.85- und vom 16.01.1992 -2 C 30.90- sowie Beschluss vom 15.06.2011 -2 B 82.10-, jeweils juris.
  • VG Berlin, 25.09.2019 - 28 K 20.17

    Rückforderung von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen

    Nach diesen Maßstäben hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Beamte grundsätzlich (aber nicht ausnahmslos) eine auf einer Willensentscheidung beruhende Entlassung auf eigenen Antrag zu vertreten hat (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2011 - BVerwG 2 B 82.10 -, juris Rn. 5).
  • VG Köln, 15.02.2023 - 15 L 2047/22
    vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.2011 - 2 B 82.10 -, juris, Rn. 9.
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