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   BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 32.16   

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https://dejure.org/2017,33706
BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 32.16 (https://dejure.org/2017,33706)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2017 - 4 BN 32.16 (https://dejure.org/2017,33706)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2017 - 4 BN 32.16 (https://dejure.org/2017,33706)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 VwGO
    Gerichtliche Anforderung von Akten; unvollständige Behördenakte

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vorlage entscheidungserheblicher Behördenakten bzgl. Nutzung einer rückwärtigen Zufahrt

  • rewis.io

    Gerichtliche Anforderung von Akten; unvollständige Behördenakte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Vorlage entscheidungserheblicher Behördenakten bzgl. Nutzung einer rückwärtigen Zufahrt

  • rechtsportal.de

    Pflicht zur Vorlage entscheidungserheblicher Behördenakten bzgl. Nutzung einer rückwärtigen Zufahrt

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtliche Anforderung von Akten; unvollständige Behördenakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 32.16
    Dies folgt aus allgemeinen Grundsätzen: Das auf effektiven Rechtsschutz gerichtete Verfahrensgrundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Verwaltungstätigkeit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (stRspr, z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 und vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 32.16
    Dies folgt aus allgemeinen Grundsätzen: Das auf effektiven Rechtsschutz gerichtete Verfahrensgrundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Verwaltungstätigkeit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (stRspr, z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 und vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 32.16
    Das Oberverwaltungsgericht hatte deshalb im angegriffenen Urteil keine Veranlassung, an dieser Angabe zu zweifeln und die Frage von sich aus weiter aufzuklären (zum Sich-Aufdrängen einer weiteren Sachverhaltsermittlung von Amts wegen vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 32.16
    Vor dem Hintergrund dieser doppelten Zwecksetzung umfasst die Vorlagepflicht nur solche Urkunden und Akten, deren Inhalt der umfassenden Sachaufklärung durch das Gericht und der Gewinnung von Grundlagen für die Führung des anhängigen Prozesses durch die Beteiligten überhaupt dienlich sein kann (BVerwG, Urteil vom 9. November 1962 - 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 2 B 22.98
    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 32.16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. November 1998 - 2 B 22.98 - juris Rn. 5 m.w.N.) verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21

    Stellenbesetzung trotz ursprünglichen Freihaltens durch den Dienstherrn;

    auferlegt, so dass § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO im gegebenen Fall schon nicht zum Tragen kommt ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 32.16 -, juris Rn. 18 [m. w. N.]; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage, § 99 Rn. 5 [m. w. N.] ), sondern hat ausweislich der der Beschwerdebegründungsschrift beigefügten Verfügung vom 10. Juni 2021 alternativ die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung eröffnet.
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