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   BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19   

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BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19 (https://dejure.org/2019,49546)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2019 - 5 B 19.19 (https://dejure.org/2019,49546)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2019 - 5 B 19.19 (https://dejure.org/2019,49546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Anforderungen des Vertretungszwangs hinsichtlich einer Berufungsbegründung; Ausgeben eines fremden Textes als eigenen Text durch den Bevollmächtigten; Voraussetzungen für eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19
    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19
    Daher genügt es den Anforderungen des Vertretungszwangs beispielsweise nicht, wenn ein Rechtsanwalt auf die Ausführungen eines Dritten offen Bezug nimmt und sich diese zu eigen macht, ohne dass erkennbar wird, dass er den Streitstoff selbst gesichtet, geprüft und rechtlich durchdrungen hat (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 1989 - 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 S. 2 und vom 30. Juli 2012 - 5 PKH 8.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19
    Daher genügt es den Anforderungen des Vertretungszwangs beispielsweise nicht, wenn ein Rechtsanwalt auf die Ausführungen eines Dritten offen Bezug nimmt und sich diese zu eigen macht, ohne dass erkennbar wird, dass er den Streitstoff selbst gesichtet, geprüft und rechtlich durchdrungen hat (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 1989 - 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 S. 2 und vom 30. Juli 2012 - 5 PKH 8.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15

    Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19
    Damit sind Verstöße gegen Vorschriften gemeint, die den Verfahrensablauf bzw. den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses regeln, nicht jedoch Vorschriften, die den Urteilsinhalt betreffen und deren Verletzung sich als Mangel der sachlichen Entscheidung darstellt (BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2015 - 5 B 28.14 - juris Rn. 8 m.w.N. und vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 3).
  • BVerwG, 20.02.2018 - 5 B 13.17

    Faktische Aussetzung eines Parallelverfahrens und überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19
    Bei einer solchen kumulativen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 B 13.17 D - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14

    Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19
    Damit sind Verstöße gegen Vorschriften gemeint, die den Verfahrensablauf bzw. den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses regeln, nicht jedoch Vorschriften, die den Urteilsinhalt betreffen und deren Verletzung sich als Mangel der sachlichen Entscheidung darstellt (BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2015 - 5 B 28.14 - juris Rn. 8 m.w.N. und vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 3).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15

    Restitution; Abtretung von Rückübertragungsansprüchen

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 19.19
    Allerdings ist ein Verfahrensfehler bei der Anwendung der Sachurteilsvoraussetzungen nicht schon dann anzunehmen, wenn das Tatsachengericht den tatsächlichen Prozessstoff unzutreffend würdigt, sondern nur, wenn es den rechtlichen Maßstab für die Subsumtion verkennt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 8 B 30.15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
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